Gewerbeabfälle
Gewerbeabfälle (gewerbliche Siedlungsabfälle) sind Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushalten. Dazu zählen z. B. Abfälle aus der Industrie, dem Handwerk, Handel und Gastronomie sowie aus dem Bildungs- und Gesundheitswesen, der öffentlichen Verwaltung und sonstigen sozialen und kulturellen Einrichtungen.
Zur besseren Verwertung der Abfälle sind die Abfallerzeuger verpflichtet, Abfälle getrennt zu sammeln. Dies betrifft Papier, Pappe und Kartons (PPK), Glas, Kunststoffe, Metalle, Bioabfälle, Holz und Textilien.
Restabfälle sind der Landeshauptstadt Potsdam als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) zu überlassen. Hierfür muss jedes Grundstück, auf dem Abfälle anfallen können, an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sein (Pflichtbehälter).
Pflicht zur Dokumentation der Getrenntsammlung
Die getrennte Sammlung der Abfälle ist zu dokumentieren und auf Verlangen vorzuweisen. Als Nachweis können Lagepläne, Fotos, Belege (z.B. Liefer- und Wiegescheine, Rechnungen, Entsorgungsverträge) oder Ähnliches dienen.
Bitte beachten Sie die gesetzlichen Vorgaben der Gewerbe-Abfallverordnung (GewAbfV).
Weitere Informationen zur Dokumentationspflicht finden Sie hier.
Kontakt:
Bei allgemeinen Fragen:
Abfallberatung, Tel. 0331 289 1796, abfallberatung@rathaus.potsdam.de
Bei speziellen gewerblichen Fragestellungen:
Herr Patzner, Tel. 0331 289 3763, thomas.patzner@rathaus.potsdam.de