Grundsteuerreform: Wie fülle ich die Grundsteuerwerterklärung aus?
Bundesweit bewerten die Finanzämter seit 1. Juli 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu, so auch die brandenburgischen Finanzämter die circa 1,8 Millionen Grundstücke zwischen Elbe und Oder. Bürgerinnen und Bürger mit Grundbesitz im Land Brandenburg müssen deshalb bis zum 31. Oktober dieses Jahres für ihre Grundstücke eine Grundsteuerwerterklärung abgeben. Brandenburgs Finanzministerium stellt detaillierte Hinweise und Informationen zum Ausfüllen der Grundsteuerwerterklärung bereit.