Alter Lappen gegen neue Karte
Viele Autofahrer*innen Potsdams sind noch mit ihrem alten Papierführerschein, dem grauen oder rosa „Lappen“, unterwegs. Für die Geburtsjahre 1971 bis 1998 verlieren die alten Papier-Führerscheine ab dem 19. Januar 2025 ihre Gültigkeit und müssen umgetauscht werden. Für die anderen Jahrgänge reicht es aus, wenn der Umtausch frühestens ein Jahr vor dem Ablauftermin beantragt wird.
Die Umtauschfristen unterscheiden sich, gestaffelt nach dem Geburtsjahr des Inhabers oder der Inhaberin der Fahrerlaubnis (siehe Liste).
- Geburtsjahre: 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
- Geburtsjahr: 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
- Geburtsjahr: 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
- Geburtsjahr: 1971 bis 1998: Umtausch bis 19. Januar 2025
- Geburtsjahr vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
Alle Autofahrer*innen, die zwischen 1971 und 1998 geboren sind, müssen ihren alten Papierführerschein demnach bereits bis zum 19. Januar 2025 durch den aktuell gültigen EU-einheitlichen Kartenführerschein im Scheckkartenformat ersetzt haben. Verwenden Sie Ihren alten Führerschein trotz Verlust der Gültigkeit weiter, droht Ihnen bei einer Kontrolle ein Verwarnungsgeld.
Den Umtausch können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt Potsdam beantragen:
Landeshauptstadt Potsdam
Bürgerservice
Kfz-Zulassung/Fahrerlaubnis
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Bitte beachten Sie: Wir können Ihren Antrag nur bearbeiten, wenn Sie in Potsdam Ihren Wohnsitz gemeldet haben.
Umtausch ganz einfach
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Laden Sie sich den Antrag hier als PDF herunter und drucken Sie das Dokument aus.
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Reichen Sie den ausgefüllten Antrag mit den erforderlichen Unterlagen ausschließlich auf dem Postweg bei der Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt Potsdam ein. Für den Antrag benötigen Sie zusätzlich folgende Unterlagen:
- Ausweisdokument in Kopie
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 3 Monate)
- Kopie des alten Führerscheins
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Nach erfolgreicher Bearbeitung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bescheid über die erhobene Verwaltungsgebühr. Zeitgleich erhält die Bundesdruckerei von der Behörde den Auftrag Ihren neuen Führerschein zu drucken.
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Geht Ihr neuer Führerschein in der Fahrerlaubnisbehörde ein, erhalten Sie eine Benachrichtigung mit weiteren Hinweisen zu dessen Abholung. Bitte bringen Sie zur Abholdung Ihren alten Führerschein mit.
a) mit Direktversand durch die Bundesdruckerei
- Nach Zustellung des neuen Führerscheins ist der alte Führerschein an die Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt Potsdam zur Vernichtung oder Entwertung zu übersenden.
- Möchten Sie den alten Führerschein als Andenken entwertet zurück erhalten, legen Sie bitte einen frankierten, adressierten Rückumschlag bei
b) ohne Direktversand durch die Bundesdruckerei
- Nach Zugang des neuen Führerscheins in der Fahrerlaubnisbehörde erhalten Sie eine Bnachrichtigung mit Hinweisen zu dessen Abholung.
- Der alte Führerschein ist zum Abholungstermin mitzubringen. Sie können ihn als Andenken nach Entwertung wieder mitnehmen.
Hinweise
- Die Kosten für den pflichtigen Führerscheinumtausch (Papierführerschein in EU-Kartenführerschein) betragen 25,30 Euro.
- Anträge, die per E-Mail eingehen sowie unvollständige Anträge werden nicht berücksichtigt und ggf. zurückgewiesen.
- Die Behörde bearbeitet die Anträge nach Eingang und Priorität. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Anträge mit einer zeitnahen Umtauschfrist prioritär behandelt werden.
Weitere Informationen zum Führerscheinumtausch finden Sie in unseren Fragen und Antworten. (Diese Informationen werden ergänzt.)
Downloads
- Formular Führerscheinumtausch