Informationen der Landeshauptstadt für Veranstalter

Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Gestaltung des Stadtlebens der Landeshauptstadt Potsdam. Die folgenden Informationen ermöglichen es Ihnen, Genehmigungsanträge entsprechend der von Ihnen geplanten Veranstaltung vorzubereiten. Bitte beachten Sie, dass die Informationen nicht alle Spezialfälle abdecken. Im Zweifelsfall sollten Sie sich direkt an die zuständige Behörde wenden. Außerdem hilft das vorbereitete Merkblatt mit Hinweisen weiter.

Veranstaltungsräume in Potsdam

Öffentliche Plätze in Potsdam

Sondernutzung und Verkehr

Eine Veranstaltung, die in den öffentlichen Raum eingreift, muss als Straßensondernutzung beantragt werden. Ist der Veranstaltungsort in privater Hand, wird zusätzlich ein Nutzungsvertrag mit der verwaltenden Institution notwendig. Bei notwendigen Straßensperrungen und Umleitungen mit Auswirkung auf den ruhenden oder fließenden Verkehr benötigen Sie einen Verkehrszeichenplan entsprechend StVO. Die Potsdamer Verkehrssicherungsfirmen stehen Ihnen bei der Erstellung und Umsetzung gerne zur Verfügung.

Im formlosen Antrag zur Straßensondernutzung benötigen Ihre Ansprechpartner allgemeine Informationen zum Veranstalter, gewünschten Zeitraum und Ort der Veranstaltung, Zweck und Art der Sondernutzung und Größe und Gesamtgewicht der Einrichtungen (im Lageplan eingezeichnet). Klären Sie in diesem Zusammenhang die folgenden Fragen:

Wird der öffentliche Verkehr (ÖPNV) beeinträchtigt? Wo parken die Gäste? Wie reisen die Gäste an bzw. ab? Werden Umleitungen oder Freisperrungen nötig? Welche Flächen benötigen Sie zur Anlieferung bzw. zum Aufbau der Einrichtungen?

Kontaktieren Sie im Zweifelsfall die Arbeitsgruppe Untere Straßenverkehrsbehörde.

Weitere Informationen zur Straßensondernutzung

Umweltschutz

Der Umweltschutz bezieht sich auf alle Auswirkungen auf die Umgebung, insbesondere auf Anwohner. Dabei spielen Lärm (auch Musik), Gerüche (Ruß, Gase etc.), Licht (Lasershow) und Schadstoffe eine Rolle.

Berücksichtigen Sie schon bei der Planung der Veranstaltung benachbarte Veranstaltungsorte und Wohngebiete in der Umgebung des Veranstaltungsorts. Als Orientierung gilt nach der Freizeitlärmrichtlinie: pro Jahr darf an nicht mehr als 10 Tagen eine Veranstaltung mit Beschallung als sogenanntes „seltenes Ereignis“ am selben Ort durchgeführt werden. Dazu zählen auch kleine Veranstaltungen, z.B. für einzelne Gastronomiebetriebe oder Privatpersonen. Bei mehr als 10 Veranstaltungstagen an einem Ort ist der Maßstab für Freizeitanlagen (nicht genehmigungsbedürftige Anlagen nach BImSchG) anzuwenden. In diesem Fall muss das Landesamt für Umwelt die Örtlichkeit als Veranstaltungsort prüfen. Dies führt ggf. zu erhöhten Auflagen, Messungen etc. und damit verbundenen Mehrkosten.

Formulare Immissionsschutz

Abfallentsorgung

Zur Abfallentsorgung füllen Sie bitte das Formular aus. Für größere Veranstaltungen benötigen Sie ein Entsorgungskonzept. Zuständig für die Umsetzung ist die Stadtentsorgung Potsdam GmbH (STEP).

Formular und weitere Informationen

Brandschutz

Die Rettungswege der Feuerwehr, insbesondere Zuwege, Abfahrtswege und Anleiterflächen (zur Rettung per Leiter aus Gebäuden, z. B. aus Fenstern) werden im Lageplan gekennzeichnet und müssen zu jeder Zeit frei gehalten werden. Dies gilt auch für Vorbauten im Luftraum.

Bei Veranstaltungen sind die in der Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr und den Lageplänen der Veranstaltungsorte gekennzeichneten Zufahrten (4 Meter) und Bewegungsflächen ständig in ganzer Breite frei zu halten. Auch klappbare Vordächer sowie Fenster und transportable Aufsteller dürfen die erforderlichen Flächen nicht einschränken. Die Freihaltung der genannten Flächen ist auch während der Auf- und Abbauphasen erforderlich. Die Zugänglichkeit zu Gebäuden ist zu gewährleisten. Löschwasserentnahmestellen dürfen in einem Radius von mind. 1 Meter nicht bebaut oder anderweitig blockiert werden.

Beim Einsatz von Flüssiggasanlagen ist das Merkblatt über Flüssiggasanlagen des Fachbereiches Feuerwehr umzusetzen. Stände, deren Nutzung es erfordern, wie z. B. Grillstände, sind mit geeigneten und geprüften Handfeuerlöschern in ausreichender Anzahl auszustatten. Abfallbehälter müssen aus nicht brennbaren Stoffen bestehen. Werden Tabakreste gesammelt, müssen Deckel in gleicher Qualität vorhanden sein.

Wird durch den Veranstalter eine große Personenzahl erwartet, ist zwingend ein Sicherheitskonzept in Anlehnung an § 43 der Brandenburgischen Versammlungsstättenverordnung – BbgVStättV zu erarbeiten und mit der Feuerwehr abzustimmen.

In folgenden Versammlungsstätten in der Stadt Potsdam dürfen Veranstaltungen nur bei Anwesenheit einer Brandsicherheitswache durchgeführt werden:

  • Theaterhaus Am Alten Markt
  • Saal im Treffpunkt Freizeit
  • Schlosstheater im Neuen Palais
  • bei feuergefährlichen Spielhandlungen in der Reithalle Schiffbauergasse

In anderen Versammlungsstätten / -räumen erfolgt eine Entscheidung im Einzelfall nach Prüfung der Art und Gefahrenlage der Veranstaltungsdurchführung.

Weitere Informationen und Ansprechpartner der Feuerwehr

Baubestimmungen

Die Brandenburgische Bauordnung definiert die Bestimmungen für fliegende Bauten. Alle Einrichtungen und Aktionen, die sicherheitsrelevant sind, müssen gesondert zur "Abwendung besonderer Gefahren" (entflammbare Stoffe, Feuerwerk etc.) genehmigt werden. Bauträgerlasten, Windlasten und weitere baurechtlich relevante Elemente Ihrer Veranstaltung werden im Baubuch geprüft und genehmigt. Eine Begehung der Einrichtungen durch die Behörde ist optional, kann aber notwendig werden.

Anträge und Ansprechpartner

Gewerberechtliche Verabredungen

In der Planungsphase klären Sie gewerberechtliche Fragen zur Versorgung der Gäste während der Veranstaltung. Organisieren sich die Händler selbst oder soll es eine Marktfestsetzung geben?

Von besonderer Bedeutung sind die Bestimmungen zur Hygiene der während der Veranstaltung verkauften bzw. hergestellten Produkte, Gastronomie, Lebensmittel, insbesondere die Reinheit des Trinkwassers. Die Anzahl der benötigten Toiletten wird durch die Veranstaltungsart bestimmt. Die Reinigung obliegt dem Veranstalter.

Gaststättenbetrieb

Antrag auf Marktfestsetzung

Versorgung und Medien

Strom

Bestimmte Veranstaltungsorte verfügen bereits über Energieversorgungssysteme vor Ort. Ist dies nicht gegeben, benötigen Sie ein temporäres Netz zur Stromversorgung. Nachdem Sie mit einer Elektrofirma den Verbrauch und Ort des Verbrauchs bestimmt haben, stellen Sie Ihren Antrag an die Stadtwerke Potsdam GmbH. Die Ausführung und Freigabe des Netzes erfolgt durch ausgewählte Elektriker mit Stadtberechtigung.

Wasser

Hydranten finden sich in ganz Potsdam an allen Veranstaltungsorten. Standrohre verleiht die Stadtwerke Potsdam GmbH.

Genauere Informationen zu Elektranten und Hydranten vor Ort finden Sie in den Lageplänen.

Abwasser

Potsdam verfügt über getrennte Netze zur Regen- bzw. Schmutzabführung. Es ist daher zwingend notwendig, den Netzmeister der Stadtwerke Potsdam GmbH zu kontaktieren. Hier werden die für Sie relevanten Einlaufstellen zugewiesen.

Ansprechpartner

Stadtwerke Potsdam GmbH, Steinstraße 101, 14480 Potsdam
Tel. +49 331 661-1000

Abteilung Wasser, Verleih Standrohr:
Tel. +49 331 661-2921

Downloads