Der Gestaltungsrat berät als unabhängiges Sachverständigengremium Bauherren und Architekten; er unterstützt Verwaltung und politische Entscheidungen zur städtebaulichen Gestaltung. Er begutachtet insbesondere Vorhaben von besonderer städtebaulicher Bedeutung in ihrer Auswirkung auf das Stadt- und Landschaftsbild der Landeshauptstadt und wirkt mit an der Ausprägung von Qualitätsmaßstäben bei maßgeblichen Projekten der Stadtentwicklung.