Informationen für Veranstalter

Planen Sie eine Veranstaltung in Potsdam? Die Landeshauptstadt bietet Ihnen eine umfassende Übersicht, die Sie für die erfolgreiche Umsetzung benötigen. Erfahren Sie mehr über die Beantragung Ihres Events sowie wichtige Ansprechpartner.

FAQ

Benötige ich für meine Veranstaltung eine Genehmigung?

Eine Veranstaltung in der Landeshauptstadt Potsdam ist genehmigungspflichtig, wenn mindestens einer der folgenden Punkte erfüllt ist:

  • Es handelt sich um eine kommerzielle Veranstaltung, bei der Gewinn erzielt werden soll.
  • Die Veranstaltung findet auf öffentlichen Flächen (Straßen, Wegen, Plätzen, Grünanlagen) statt.
  • Die Veranstaltung ist der Öffentlichkeit zugänglich.
  • Es wird eine hohe Besucherzahl bzw. eine hohe Besucherkonzentration erwartet.
  • Es werden Speisen und Getränke verkauft.
  • Es werden gebrauchsabnahmepflichtige Fliegende Bauten verwendet (bauliche Anlagen, die geeignet/bestimmt sind, wiederholt aufgestellt und abgebaut zu werden, z. B. Zelte, Bühnen, Fahrgeschäfte, LED-Wände, etc.). 
  • Musikalische Darbietungen finden statt (z. B. Live-Musik, Musik von Tongeräten).
  • Aufgrund der Art und Durchführung der Veranstaltung ist eine besondere Gefährdungslage zu erwarten.
  • Die Veranstaltung findet in Räumen, Gebäuden oder auf Flächen statt, die in ihrer ursprünglichen Nutzung geändert werden sollen (d.h. baurechtlich für diese Nutzung nicht beschaffen bzw. (noch) nicht genehmigt sind).
  • Für den Veranstaltungsort bestehen bereits Auflagen zur Anzeigepflicht (z. B. baurechtliche Bescheide).
     

Privatveranstaltungen benötigen keine Genehmigungen – sofern die oben genannten Kriterien nicht zutreffen. Darunter zählen Veranstaltungen mit geschlossenem Teilnehmerkreis, wie z. B. Geburtstage, Schuleinführungen, Jugendweihen usw.

Welche Unterlagen benötige ich für die Genehmigung meiner Veranstaltung?

Je nach Umfang Ihrer Veranstaltung sind verschiedene Unterlagen einzureichen, z.B. Lagepläne, ein Sicherheitskonzept sowie weitere Dokumente.

Welche Fristen müssen bei der Beantragung eingehalten werden?

Bitte beantragen Sie Ihre Veranstaltung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn. Nur so ist eine gründliche Vorbereitung Ihrer Veranstaltung möglich. Planen Sie eine Großveranstaltung (ab 5.000 zeitgleich anwesenden Personen), so reichen Sie den Antrag bitte acht Wochen vorher ein.

Entstehen Gebühren bei der Umsetzung/Beantragung einer Veranstaltung?

Die Beantragung einer Veranstaltung ist kostenfrei. Für die Erteilung von Erlaubnissen und Genehmigungen werden Gebühren erhoben. Die Informationen darüber erhalten Sie bei Erlaubniserteilung vom betreffenden Fachamt.

Ich möchte eine Versammlung anmelden. Was muss ich tun?

Veranstaltungen, für die das Versammlungsrecht gemäß Grundgesetz beansprucht wird (Kundgebungen, Demonstrationen, Mahnwachen, Aufzüge), müssen spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe bei der Polizei angezeigt werden. Sie gehören nicht in den Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt Potsdam.
Informationen zu Versammlungen im Land Brandenburg finden Sie auf der Webseite der Polizeidirektion West.
    
Sollte im Rahmen einer solchen Veranstaltung der Aufbau von Fliegenden Bauten im öffentlichen Straßenraum geplant sein (Fußbodenhöhe höher 1,5 m, Gesamtfläche über 100 m² oder einschließlich einer Überdachung höher 5 m), bedarf es einer gesonderten Erlaubnis der Landeshauptstadt Potsdam:

Untere Bauaufsichtsbehörde 

Telefon:   0331 289-2627
E-Mail:    bauaufsicht@rathaus.potsdam.de

Wie platziere ich meine Veranstaltung im Veranstaltungskalender der Landeshauptstadt Potsdam?

Ihre Veranstaltung ist nicht im Veranstaltungskalender der Landeshauptstadt Potsdam zu finden? Kein Problem! Tragen Sie Ihre Veranstaltung einfach in die Veranstaltungsdatenbank des Landes Brandenburg bei der TMB Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH ein. Sie wird automatisch in unseren Veranstaltungskalender übertragen.
Über das öffentliche Eingabeformular können Sie bis zu zehn Veranstaltungen pro Jahr kostenfrei übermitteln. Bei mehr als zehn Veranstaltungen pro Jahr, beantragen Sie bitte einen eigenen LogIn bei der TMB.

Ich habe Fragen zur Nutzung von Strom, Trinkwasser und zur Einleitung von Abwasser. An wen kann ich mich wenden?

Strom

Bestimmte Veranstaltungsorte verfügen bereits über Energieversorgungssysteme vor Ort. Ist dies nicht gegeben, benötigen Sie ein temporäres Netz zur Stromversorgung. Nachdem Sie mit einer Elektrofirma den Verbrauch und Ort des Verbrauchs bestimmt haben, stellen Sie Ihren Antrag an die Energie und Wasser Potsdam GmbH. Die Ausführung und Freigabe des Netzes erfolgt durch ausgewählte Elektriker mit Stadtberechtigung.

Kontakt:

Energie und Wasser Potsdam GmbH

Telefon:    0331 661-3000


Trinkwasser

Hydranten finden sich in ganz Potsdam an allen Veranstaltungsorten. Trinkwasserstandrohre dafür verleiht die Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP). Sofern Sie diese nutzen möchten, melden Sie dies bitte 15 Werktage vorher beim Standrohrservice der EWP an. Anschließend sind bei der Nutzung entsprechende verkehrssichernde Maßnahmen vorzunehmen (Sicherung mit Rot-Weiß-Kennung).

Kontakt:

Standrohrservice

Telefon:    0331 661-2921
E-Mail:      standrohr@ewp-potsdam.de


Abwasser

Potsdam verfügt über getrennte Netze zur Regen- bzw. Schmutzabführung. Es ist daher zwingend notwendig, den Netzmeister der Stadtwerke Potsdam GmbH zu kontaktieren. Hier werden die für Sie relevanten Einleitstellen zugewiesen.

Kontakt:

Stadtwerke Potsdam GmbH

Telefon:    0331 661-1000
E-Mail:     info@swp-potsdam.de

Wen kann ich bei weiteren Fragen kontaktieren?

Gern steht Ihnen die Koordinierungsgruppe Großveranstaltungen der Landeshauptstadt Potsdam für Ihre Fragen zur Verfügung. Hier finden sich regelmäßig Vertreterinnen und Vertreter einzelner Fachämter und Behörden zusammen, um geplante, beantragte und durchgeführte Veranstaltungen zu beurteilen.

Schreiben Sie uns gern eine E-Mail an: Koodinierungsgruppe-Grossveranstaltung@rathaus.potsdam.de


Bei konkreten Anliegen, wenden Sie sich gern direkt an die entsprechenden Fachämter:

Abfallentsorgung

öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, Abfallentsorgung 

Abfallberatung:
Telefon:   0331 289-1796
E-Mail:    abfallberatung@rathaus.potsdam.de

Abfallgebühren:
Telefon:   0331 289-3799
E-Mail:    abfallgebuehren@rathaus.potsdam.de


Baubestimmungen

Untere Bauaufsichtsbehörde 

Telefon:   0331 289-2627 (Antragsannahme)
E-Mail:    bauaufsicht@rathaus.potsdam.de


Brandschutz

Gefahrenvorbeugung und Katastrophenschutz 

Telefon:   0331 3701-241
E-Mail:    feuerwehr@rathaus.potsdam.de


Gewerberechtliche Verabredungen

Gewerbeangelegenheiten

Telefon:   0331 289-1693
E-Mail:    gewerbeangelegenheiten@rathaus.potsdam.de


Lebensmittelüberwachung

Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung

Telefon:    0331 289-1817 
E-Mail:     lebensmittelueberwachung@rathaus.potsdam.de


Nutzung des Stadtkanals

Ingenieurbauwerke 

Telefon:   0331 289-2762
E-Mail:    verkehrsanlagen@rathaus.potsdam.de


Sondernutzung und Verkehr

Untere Straßenverkehrsbehörde

Telefon:   0331 289-3251
E-Mail:    strassenverkehrsbehoerde@rathaus.potsdam.d
 

Trinkwassernutzung

Hygieneüberwachung, Trink- und Badewasser 

Telefon:   0331 289-843792
E-Mail:    trinkwasser-badewasser@rathaus.potsdam.de 


Umweltschutz

Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde, Immissionsschutz 

Telefon:   0331 289-3767
E-Mail:    boden-immission-abfall@rathaus.potsdam.de