Hinweise für die Durchführung von Bürgerbegehren in der Landeshauptstadt Potsdam
Mit einem Bürgerbegehren kann die Bürgerschaft der Landeshauptstadt Potsdam über eine Gemeindeangelegenheit, die in die Entscheidungszuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung fällt, einen Bürgerentscheid beantragen.