Hinweisgeberschutzgesetz
Wer Verstöße gegen bestimmte Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder oder gegen Rechtsakte der Europäischen Union melden möchte, ist seit dem 2. Juli 2023 durch das neue deutsche „Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ bzw. kurz „Hinweisgeberschutzgesetz“ (HinSchG) besonders geschützt.
Zur Umsetzung des HinSchG hat die Landeshauptstadt Potsdam das bereits bestehende Hinweisgebersystem im Rahmen der internen Meldestelle entsprechend angepasst. Damit sollen Hinweisgeber vor Repressalien geschützt werden. Eine wichtige Voraussetzung zum Schutz der Hinweisgeber vor Repressalien stellt die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit der Identität der Hinweisgeber dar.
Antikorruptionsarbeit
Der Antikorruptionsbeauftragte ist Ansprechpartner für alle Mitarbeitenden der Landeshauptstadt Potsdam einschließlich des Eigenbetriebs Kommunaler Immobilienservice, für die Stadtverordneten und für die Bürgerinnen und Bürger bei allen Anliegen der Korruptionsprävention.