Im Wohngeldgesetz ist eine regelmäßige Dynamisierung im Zwei-Jahres-Rhythmus festgelegt. Die Anpassung Ihres Wohngeldes erfolgt zum 01.01.2025 automatisch.
Sollten Sie aktuell Wohngeld beziehen oder beantragt haben, brauchen Sie nichts weiter tun.
Mieter*innen, Eigentümer*innen und Heimbewohner*innen können diese Leistung bei der Stadtverwaltung Potsdam in der Wohngeldstelle beantragen - klassisch in Papierform oder komplett online.
Prüfen Sie einfach mit dem Wohngeldrechner, ob Sie Anspruch auf diese Leistung haben.
Infos zur Beantragung von Wohngeld finden Sie in unseren FAQs.
Sie möchten Wohngeld direkt online beantragen? Nutzen Sie bitte die nachfolgenden Links: