Fragen und Antworten zum Wohngeld

Fragen und Antworten zum Thema Wohngeld
© Landeshauptstadt Potsdam/ Peggy Schmidt

Fragen und Antworten zum Thema Wohngeld

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Wohngeld

Ab wann und wie erhalte ich Wohngeld?

Wohngeld wird, wenn ein Anspruch besteht, nur geleistet, wenn ein Antrag gestellt wird. Die Zahlung beginnt (rückwirkend) ab dem Monat, in dem der Antrag gestellt wird. Wohngeld wird nur für volle Monate geleistet, stellen Sie also den Antrag am 30. eines Monats, wird für den vollen Monat gezahlt. Den Antrag können Sie ganz einfach online stellen, per E-Mail, postalisch oder persönlich einreichen. Zusätzlich zum Antrag benötigen wir von Ihnen Nachweise, zum Beispiel über die Miete und Ihr Einkommen. Eine umfangreichere Aufzählung, welche Nachweise wir benötigen finden Sie weiter unten.

Ich bekomme schon eine Leistung, kann ich trotzdem Wohngeld erhalten?

Das kommt darauf an: Erhalten Sie eine andere Sozialleistung, in der Kosten für die Miete berücksichtigt sind, wie Bürgergeld oder Grundsicherung, müsste geprüft werden, ob der Wohngeldanspruch höher wäre. Da Wohngeld nur ein Zuschuss zur Miete ist, können Sie davon ausgehen, dass dieser geringer ist, wenn Ihre volle Miete und ein Teil des Regelbedarfes gezahlt wird. Sie werden vom Sozialamt in der Regel dazu aufgefordert Wohngeld zu beantragen, wenn der Verdacht besteht, dass Wohngeld für sie die bessere Leistung ist. Erhält nur ein Haushaltsmitglied Grundsicherung, beispielsweise, weil einer bereits eine geringe Rente erhält und der andere noch arbeiten geht, könnte auch Wohngeld für nur einen geleistet werden.

Die gesetzlichen Vorgaben hierzu sind recht unverständlich, lassen Sie sich gern bei uns beraten.

Einem Wohngeldanspruch steht grundsätzlich nichts im Wege, wenn Sie Kinderzuschlag oder Leistungen der Bildung und Teilhabe erhalten.

Erhalte ich auch beim Wohngeld eine Befreiung für Rundfunkgebühren oder eine Fahrkarte?

Nein. Der Wohngeldanspruch ist keine Grundlage für eine solche Befreiung oder ein Mobi-Ticket. Wechseln Sie vom Jobcenter oder der Grundsicherung zu uns und das Wohngeld ist, wenn man die Fahrkarte oder GEZ-Befreiung dazu rechnet doch geringer als die vorherige Leistung, können Sie sich beim vorherigen Sozialamt über eine sogenannte Härtefall-Regelung beraten lassen.

Wie lange wird Wohngeld gezahlt?

Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate gezahlt. Ist das Einkommen konstant, beispielsweise bei Rentnern, kann der Zeitraum auf 18 Monate verlängert werden. Stehen unbekannte Änderungen an, weil Sie beispielsweise ein befristetes Arbeitsverhältnis haben oder Ihr Krankengeld o. ä. ausläuft, muss der Zeitraum entsprechend verkürzt werden.

Meine Wohngeldzahlung endet. Was muss ich tun, um weiterhin Wohngeld zu erhalten?

Um weiterhin Wohngeld zu erhalten, müssen Sie einen neuen Antrag stellen. Dies können Sie zwei Monate vor Ablauf der Wohngeldbewilligung tun. Erhalten Sie beispielsweise Wohngeld bis zum 30.11. und möchten auch ab dem 01.12. weiterhin Wohngeld erhalten, können Sie den neuen Antrag im Oktober einreichen. Das ist jedoch der früheste Zeitpunkt, für einen lückenlosen Wohngeldbezug könnten Sie den Antrag auch erst im Dezember einreichen.

Zusätzlich zum Antrag werden Nachweise zu Ihren Angaben benötigt, jedoch nicht alle, wie beim Erstantrag. Welche Nachweise wir erneut benötigen, finden Sie weiter unten.

Wie kann ich den Online-Antrag stellen, was benötige ich dafür?

Neuerdings können Sie den Wohngeldantrag vollständig online stellen und Ihre Unterlagen hochladen. Sie benötigen hierfür neben dem Internetzugang eine Möglichkeit, sich zu registrieren. Sie können sich über Ihre BundID anmelden, mit Ihrer E-Mail und einem Passwort oder Ihrer Online-Ausweisfunktion. Möchten Sie sich eine BundID erstellen, werden Sie auf die entsprechende Seite weitergeleitet. Bei der Freischaltung Ihrer Online-Ausweisfunktion helfen Ihnen die Mitarbeiter des Bürgerservice weiter.

Es ist nicht verpflichtend mit dem Online-Antrag Unterlagen hochzuladen, falls Sie keine Möglichkeit hierfür haben. Sollten Sie Hilfestellung bei dem Online-Antrag benötigen, steht Ihnen in der Wilhelmgalerie, Platz der Einheit 8 im Erdgeschoss, eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter am Montag in der Zeit von 9 – 12 Uhr und am Mittwoch 13 – 15 Uhr zur Seite und begleitet Sie durch den Antrag. Hier haben Sie auch die Möglichkeit Ihre Dokumente (nur A4-Format) einzuscannen.

Ich bekomme bereits Wohngeld. Meine Miete oder mein Einkommen haben sich verändert, bzw. jemand ist zu mir oder von mir weggezogen, muss ich das melden? 

Wenn sich die Miete um 10% erhöht oder das Einkommen um 10 % verringert hat, ja, dann könnte Ihnen ein höherer Wohngeldanspruch zustehen. Reichen Sie gern die entsprechenden Unterlagen ein, wir prüfen das für Sie. Sollte Ihnen eventuell ein höherer Anspruch zustehen, müssten Sie einen Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes ausfüllen und wie bei einem Weiterleistungsantrag die mit einem * markierten Unterlagen einreichen.

Wenn sich die Miete um 15 % verringert oder das Einkommen um 15 % erhöht hat, ja, dann muss geschaut werden, ob sich ab dem Zeitpunkt der Änderung ein neuer Wohngeldanspruch ergibt. 

Bei Zu- oder Wegzug einer Person kann leider keine pauschale Auskunft gegeben werden. Teilen Sie uns so etwas bitte immer mit.

Sie sind sich unsicher, ob die Prozente vorliegen? Kein Problem, reichen Sie und gern die Unterlagen ein, wir prüfen für Sie und informieren entweder über die weiteren Schritte oder teilen Ihnen mit, dass alles beim Alten bleibt.

Mein Wohngeldbescheid und das Ergebnis des Wohngeldrechners weichen voneinander ab

Der Wohngeldrechner ist lediglich ein Anhaltspunkt, ob ein Wohngeldanspruch bestehen könnte. Bitte messen Sie diesem keine zu genaue Berechnung zu. Unsere Mitarbeiter prüfen genauer, ob tatsächlich ein Anspruch besteht. 

Sie haben dennoch Zweifel an der Berechnung? Dann steht Ihnen die Möglichkeit offen gegen den Bescheid entsprechend der gesetzlichen Fristen Widerspruch einzulegen.

Welche Unterlagen muss ich mit dem Antrag einreichen?

Im Folgenden finden Sie eine Aufzählung der Unterlagen, die wir für die Bearbeitung brauchen. Bitte beachten Sie, dass die Aufzählung der Nachweise nicht abschließend ist und bei Bedarf weitere Dokumente benötigen. Je nachdem, in welcher Lebenslage Sie oder Ihre Haushaltsmitglieder sich befinden, können mehrere Unterpunkte zutreffend sein.

Sind die Nachweise mit einem * markiert, werden diese auch bei einem Weiterleistungsantrag benötigt. 

Hinweis: Bitte reichen Sie, wenn möglich, keine Originale ein. Wenn Sie keine Möglichkeit haben Unterlagen zu kopieren und diese nicht digital einreichen können, kopieren wir gern in der Sprechstunde für Sie. Sollte es dennoch dazu kommen, dass Sie ein Original einreichen müssen, markieren Sie dieses bitte als Original. Wir senden Ihnen das Originaldokument zurück, das kann jedoch Zeit in Anspruch nehmen.

Ich bin Arbeitnehmer*in...

Die Aufzählung ist zusätzlich, zu Ihren Unterlagen oder den Unterlagen Ihrer Haushaltsmitglieder, entsprechend der Erwerbstätigkeit.

  • Personalausweis oder Aufenthaltstitel (sofern vorhanden mit Zusatzblatt)
  • Mietvertrag
  • Aktuelle Aufschlüsselung der Miete, wenn diese vom Mietvertrag abweicht oder sich seit dem letzten Wohngeldbezug verändert hat *
  • Ein Kontoauszug als Nachweis, dass die Miete gezahlt wird *
  • Arbeitsvertrag
  • Verdienstabrechnungen der letzten 6 Monate *
  • Nachweis über Sonderzahlungen der letzten 12 Monate *
  • Nachweis zu Kapitalerträgen (Zinsen, Dividenden o. ä.) aus dem vergangenen Kalenderjahr oder kurze Äußerung, dass keine vorhanden sind *
  • Wenn vorhanden Nachweise über einen Grad der Behinderung oder eine Pflegebedürftigkeit
Ich bin Rentner*in...

Die Aufzählung ist zusätzlich, zu Ihren Unterlagen oder den Unterlagen Ihrer Haushaltsmitglieder, entsprechend der Erwerbstätigkeit.

  • Personalausweis oder Aufenthaltstitel (sofern vorhanden mit Zusatzblatt)
  • Mietvertrag
  • Aktuelle Aufschlüsselung der Miete, wenn diese vom Mietvertrag abweicht oder sich seit dem letzten Wohngeldbezug verändert hat *
  • Ein Kontoauszug als Nachweis, dass die Miete gezahlt wird *
  • Rentenbescheid der gesetzlichen Rentenversicherung *
  • Weitere Rentenbescheide, z. B. über Betriebs- oder ausländische Renten oder Rentenzuschläge *
  • Sofern vorhanden Nachweis, ob die Grundrentenzeiten erfüllt sind
  • Nachweis zu Kapitalerträgen (Zinsen, Dividenden o. ä.) aus dem vergangenen Kalenderjahr oder kurze Äußerung, dass keine vorhanden sind *
  • Wenn vorhanden Nachweise über einen Grad der Behinderung oder eine Pflegebedürftigkeit
  • Wenn vorhanden Nachweis über weitere Einkommen (z. B. Werkstatteinkommen)

Sofern Sie eine Erwerbsminderungsrente erhalten reichen Sie bitte zusätzlich zur letzten Änderungsmitteilung den Bescheid ein, der die Dauer Ihrer Rente festlegt.

Ich wohne mit Kindern zusammen...

Die Aufzählung ist zusätzlich, zu Ihren Unterlagen oder den Unterlagen Ihrer Haushaltsmitglieder, entsprechend der Erwerbstätigkeit.

  • Aufenthaltstitel (sofern vorhanden mit Zusatzblatt) 
  • Geburtsurkunde(n)
  • Nachweis über den Erhalt des Kindergeldes (Kontoauszug) *
  • Nachweis über den Erhalt von Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss *
  • Nachweis über ein Wechselmodell mit Aufschlüsselung der jeweiligen Betreuungszeiten von Ihnen und dem anderen Elternteil unterschrieben *
  • Wenn Ihr Kind mindestens 15 Jahre alt ist eine Schulbescheinigung *

Schauen Sie bitte bei Azubis oder Studenten, sollte das zutreffend sein für Ihr Kind.

Ich bekomme Krankengeld oder Übergangsgeld...

Die Aufzählung ist zusätzlich, zu Ihren Unterlagen oder den Unterlagen Ihrer Haushaltsmitglieder, entsprechend der Erwerbstätigkeit.

  • Personalausweis oder Aufenthaltstitel (sofern vorhanden mit Zusatzblatt)
  • Mietvertrag
  • Aktuelle Aufschlüsselung der Miete, wenn diese vom Mietvertrag abweicht oder sich seit dem letzten Wohngeldbezug verändert hat *
  • Ein Kontoauszug als Nachweis, dass die Miete gezahlt wird *
  • Bescheid der Krankenkasse mit dem kalendertäglichen Bruttokrankengeld öder Übergangsgeld *
  • Bitte äußern Sie sich kurz, ob das Ende des Kranken- oder Übergangsgeldbezuges absehbar ist
  • Nachweis zu Kapitalerträgen (Zinsen, Dividenden o. ä.) aus dem vergangenen Kalenderjahr oder kurze Äußerung, dass keine vorhanden sind *
  • Wenn vorhanden Nachweise über einen Grad der Behinderung oder eine Pflegebedürftigkeit
Ich bekomme Arbeitslosengeld I ...

Die Aufzählung ist zusätzlich, zu Ihren Unterlagen oder den Unterlagen Ihrer Haushaltsmitglieder, entsprechend der Erwerbstätigkeit.

  • Personalausweis oder Aufenthaltstitel (sofern vorhanden mit Zusatzblatt)
  • Mietvertrag
  • Aktuelle Aufschlüsselung der Miete, wenn diese vom Mietvertrag abweicht oder sich seit dem letzten Wohngeldbezug verändert hat *
  • Ein Kontoauszug als Nachweis, dass die Miete gezahlt wird *
  • Arbeitslosengeld I Bescheid *
  • Bitte äußern Sie sich kurz, ob das Ende des Arbeitslosengeldbezuges absehbar ist
  • Nachweis zu Kapitalerträgen (Zinsen, Dividenden o. ä.) aus dem vergangenen Kalenderjahr oder kurze Äußerung, dass keine vorhanden sind *
  • Wenn vorhanden Nachweise über einen Grad der Behinderung oder eine Pflegebedürftigkeit
Ich bin Heimbewohner*in...

Die Aufzählung ist zusätzlich, zu Ihren Unterlagen oder den Unterlagen Ihrer Haushaltsmitglieder, entsprechend der Erwerbstätigkeit.

  • Personalausweis oder Aufenthaltstitel (sofern vorhanden mit Zusatzblatt)
  • Heimvertrag
  • Heimrechnung *
  • Nachweis über die Zahlung der Heimrechnung (Kontoauszug) *
  • Rentenbescheid der gesetzlichen Rentenversicherung *
  • Weitere Rentenbescheide, z. B. über Betriebs- oder ausländische Renten oder Rentenzuschläge *
  • Sofern vorhanden Nachweis, ob die Grundrentenzeiten erfüllt sind
  • Nachweis zu Kapitalerträgen (Zinsen, Dividenden o. ä.) aus dem vergangenen Kalenderjahr oder kurze Äußerung, dass keine vorhanden sind *
  • Wenn vorhanden Nachweise über einen Grad der Behinderung oder eine Pflegebedürftigkeit
  • Wenn vorhanden Nachweis über weitere Einkommen (z. B. Werkstatteinkommen) *
  • Sofern Sie verheiratet sind, auch Rentenbescheid Ihres Ehepartners sowie Kosten der Miete o. ä. *
  • Bescheid über Hilfe zur Pflege mit allen Seiten des Berechnungsbogens sowie Kostenbeitragsrechnung, wenn Sie verheiratet sind oder kurze Äußerung, dass Sie diese Leistung nicht erhalten *
Ich bin Azubi...

Die Aufzählung ist zusätzlich, zu Ihren Unterlagen oder den Unterlagen Ihrer Haushaltsmitglieder, entsprechend der Erwerbstätigkeit.

  • Personalausweis oder Aufenthaltstitel (sofern vorhanden mit Zusatzblatt)
  • Mietvertrag
  • Aktuelle Aufschlüsselung der Miete, wenn diese vom Mietvertrag abweicht oder sich seit dem letzten Wohngeldbezug verändert hat *
  • Ein Kontoauszug als Nachweis, dass die Miete gezahlt wird *
  • Ausbildungsvertrag
  • Verdienstabrechnungen der letzten 6 Monate *
  • Nachweis über Sonderzahlungen der letzten 12 Monate *
  • Bescheid über Berufsausbildungsbeihilfe (diese Leistung ist dem Wohngeld vorrangig, daher ist der Nachweis unbedingt erforderlich, eine formlose Erklärung ist nicht ausreichend, wenn Sie nicht bei Ihren Eltern wohnen) *
  • Nachweis, dass Sie Ihr Kindergeld erhalten (sofern Sie nicht bei Ihren Eltern wohnen und unter 25 Jahren als sind) *
  • Nachweis über Unterhalt oder finanzielle Unterstützung*
  • Nachweis zu Kapitalerträgen (Zinsen, Dividenden o. ä.) aus dem vergangenen Kalenderjahr oder kurze Äußerung, dass keine vorhanden sind *
  • Wenn vorhanden Nachweise über einen Grad der Behinderung oder eine Pflegebedürftigkeit
Ich bin Student*in...

Die Aufzählung ist zusätzlich, zu Ihren Unterlagen oder den Unterlagen Ihrer Haushaltsmitglieder, entsprechend der Erwerbstätigkeit.

  • Personalausweis oder Aufenthaltstitel (sofern vorhanden mit Zusatzblatt)
  • Mietvertrag
  • Aktuelle Aufschlüsselung der Miete, wenn diese vom Mietvertrag abweicht oder sich seit dem letzten Wohngeldbezug verändert hat *
  • Ein Kontoauszug als Nachweis, dass die Miete gezahlt wird *
  • Immatrikulationsbescheinigung *
  • Nachweis über die Zahlung der Studiengebühr (Kontoauszug) *
  • Nachweis über Kranken- und Pflegeversicherung (ggf. Rentenversicherung) in Form der Police, einer aktuellen Rechnung und eines Kontoauszuges *
  • Bescheid über BAföG (diese Leistung ist dem Wohngeld vorrangig, daher ist der Nachweis unbedingt erforderlich, eine formlose Erklärung ist nicht ausreichend) *
  • Nachweis, dass Sie Ihr Kindergeld erhalten (sofern Sie nicht bei Ihren Eltern wohnen und unter 25 Jahren als sind) *
  • Nachweis über Unterhalt oder finanzielle Unterstützung*
  • Nachweis über weiteres Einkommen, z. B. Werkstudentenvertrag, Verdienstabrechnungen, Stipendien, Studiendarlehen etc.
  • Nachweis zu Kapitalerträgen (Zinsen, Dividenden o. ä.) aus dem vergangenen Kalenderjahr oder kurze Äußerung, dass keine vorhanden sind *
  • Wenn vorhanden Nachweise über einen Grad der Behinderung oder eine Pflegebedürftigkeit
Ich bekomme Bürgergeld, Grundsicherung, Asylbewerberleistungen oder habe das beantragt...

Die Aufzählung ist zusätzlich, zu Ihren Unterlagen oder den Unterlagen Ihrer Haushaltsmitglieder, entsprechend der Erwerbstätigkeit.

  • Vollständiger Bescheid inklusive aller Seiten des Berechnungsbogens oder kurze Äußerung, dass Sie das beantragt haben, sofern noch kein Bescheid vorliegt *

Wenn Sie Arbeitnehmer sind und aufstocken oder Rentner beachten Sie bitte die Unterlagen, die wir benötigen, aus den vorangegangenen Punkten.

Ich bin selbstständig...

Die Aufzählung ist zusätzlich, zu Ihren Unterlagen oder den Unterlagen Ihrer Haushaltsmitglieder, entsprechend der Erwerbstätigkeit.

  • Personalausweis oder Aufenthaltstitel (sofern vorhanden mit Zusatzblatt)
  • Mietvertrag
  • Aktuelle Aufschlüsselung der Miete, wenn diese vom Mietvertrag abweicht oder sich seit dem letzten Wohngeldbezug verändert hat *
  • Ein Kontoauszug als Nachweis, dass die Miete gezahlt wird *
  • Einkommensprognose für das aktuelle Kalenderjahr (vom 01.01. – 31.12.) *
  • Einkommens- und Überschussrechnung des letzten Quartals *
  • Gewerbeanmeldung (sofern meldepflichtig)
  • Letzter Steuerbescheid *
  • Nachweis über Kranken- und Pflegeversicherung (ggf. Rentenversicherung) in Form der Police, einer aktuellen Rechnung und eines Kontoauszuges *
  • Aktueller Nachweis über die Zahlung von Einkommensteuer, sofern Sie diese Zahlen (entsprechender Bescheid und dazugehöriger Kontoauszug) *
  • Nachweis zu Kapitalerträgen (Zinsen, Dividenden o. ä.) aus dem vergangenen Kalenderjahr oder kurze Äußerung, dass keine vorhanden sind *
  • Wenn vorhanden Nachweise über einen Grad der Behinderung oder eine Pflegebedürftigkeit
Ich bin schwanger oder im Elterngeldbezug...

Die Aufzählung ist zusätzlich, zu Ihren Unterlagen oder den Unterlagen Ihrer Haushaltsmitglieder, entsprechend der Erwerbstätigkeit.

  • Bescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld *
  • Bescheinigung des Arbeitgebers über Mutterschaftsgeld *
  • Geburtsurkunde des Kindes und Aufenthaltstitel (sofern vorhanden mit Zusatzblatt)

 oder Mutterschaftspass, wenn Ihr Kind noch nicht geboren ist 

  • Vollständiger Bescheid über Elterngeld (inkl. Anlagen) *
  • Ggf. Verdienstabrechnungen vor dem Bezug von Mutterschafts- oder Elterngeld, wenn Ihr Kind noch nicht geboren ist und Sie ab diesem Zeitpunkt bereits Wohngeld beantragen (auch für angefangene Monate, z. B. Mutterschafts-/Elterngeld beginnt nicht zum 01. des Monats, in dem Sie Wohngeld beantragen) *
Ich wohne in einer WG...

Die Aufzählung ist zusätzlich, zu Ihren Unterlagen oder den Unterlagen Ihrer Haushaltsmitglieder, entsprechend der Erwerbstätigkeit.

  • Kurze Erklärung, in welchem Verhältnis Sie zu den Personen stehen, mit denen Sie zusammenwohnen (z. B. Kumpel, Partner, Kommilitone, Bruder etc.) und inwiefern Sie gemeinsam wirtschaften (Einkauf, Aufteilung des Wohnraumes)
  • Aufschlüsselung der Wohnraumaufteilung (qm selbstgenutztes Zimmer, qm Zimmer der WG-Mitglieder, jeweils anteilig genutzte Gemeinschaftsfläche (z.B. Bad+ Küche+ Flur: Personenanzahl)
  • Aufschlüsselung der Miete entsprechend der qm oder der Personenanzahl der WG GGF LINK ZUM FORMULAR  (Anlage Aufteilung WG) (exklusive Stromkosten oder Internet) *
  • Hauptmietvertrag und wenn vorhanden zusätzlich Untermietvertrag
  • Nachweis über die Zahlung der anteiligen Miete von Ihnen und der Hauptmiete von demjenigen, der diese überweist *
Ich bin Eigentümer meines Wohnraumes...

Die Aufzählung ist zusätzlich, zu Ihren Unterlagen oder den Unterlagen Ihrer Haushaltsmitglieder, entsprechend der Erwerbstätigkeit.

  • Grundbuchauszug als Eigentumsnachweis

Nachweis über die Wohnfläche (GGF LINK FORMULAR) 

(Anlage zum Antrag auf Wohngeld)

  • Bescheid über Grundsteuer und Zahlungsnachweis *
  • Darlehensvertrag
  • Nachweis über die die Zahlung des Darlehens (Kontoauszug mit Abgang der jeweiligen Rate und Kontoauszug des Darlehenskontos) *
  • Nachweis über die Zahlung der Betriebskosten (Wasser, Abwasser, Schornsteinfeger, Straßenreinigung, etc.) *
  • Nachweis über die Höhe der Verwaltungskosten, bei einer Eigentumswohnung *