Vergaben der Landeshauptstadt Potsdam

Veröffentlichungspflichten

Die Landeshauptstadt Potsdam unterliegt als öffentlicher Auftraggeber einer festen Informationspflicht. Gem. § 20 Abs. 3 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil A hat der Auftraggeber nach Zuschlagserteilung auf geeignete Weise, z. B. auf Internetportalen oder im Beschafferprofil zu informieren, wenn bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer oder bei freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer übersteigt. Diese Informationen werden sechs Monate vorgehalten und müssen folgende Angaben enthalten:

Name, Anschrift, Telefon-, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse des Auftraggebers:

Landeshauptstadt Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Tel.: 0331 /289 1111
Fax.: 0331 /289 84 3492
E-Mail: zentrale-vergabestelle@rathaus.potsdam.de

Zu den Pflichtinformationen gehören:

  • Auftragsgegenstand,
  • gewähltes Vergabeverfahren,
  • Ort der Ausführung
  • und Name des beauftragten Unternehmens.

Zuschlagserteilung: 1.1.2023 - 31.12.2023

Im Download lesen Sie die Zuschlagserteilungen von 2023.

 

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