Bewerbungsverfahren

Ihre Bewerbung bei der Landeshauptstadt Potsdam
Bewerbungsunterlagen
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Unterlagen

Sollten Sie Interesse an einer Ausbildung oder einem Studium bei uns haben, benötigen wir von Ihnen:

  • ein Bewerbungsschreiben,
  • einen tabellarischen Lebenslauf,
  • die Nachweise zur vorhandenen Qualifizierung,
  • bei Minderjährigen: eine Bescheinigung entsprechend dem Jugendarbeitschutzgesetz (weitere Hinweise finden Sie hier)

Die Landeshauptstadt Potsdam bietet bei Ausschreibungen für Ausbildungs- und Studienplätze die Online-Bewerbung über ein Bewerbertool an. Bitte nutzen Sie ausschießlich den Weg der Online-Bewerbung in der jeweiligen Stellenausschreibung.

Die Online-Bewerbung bei der Landeshauptstadt Potsdam steht seit März 2021 zur Verfügung. Zum Start des Formates kann es noch vereinzelt zu technischen Problemen kommen. Diese werden schnellstmöglich behoben. Bei auftretenden Problemen mit Ihrer Online-Bewerbung wenden Sie sich bitte per E-Mail an Bewerbungssupport@rathaus.potsdam.de

Bewerbungsverfahren

Nach Sichtung der eingegangenen Bewerbungen versenden wir einen Zwischenbescheid an die Bewerberinnen und Bewerber und laden geeignete unter ihnen zu einem Auswahlverfahren (Test) ein. Bei einem positiven Testergebnis erfolgt die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch. Nach der Einstellungsentscheidung erhalten die angehenden Auszubildenden einen Termin zur Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages.
Die Landeshauptstadt Potsdam fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden.

Die Ausbildung ist gleichermaßen für jedes Geschlecht geeignet. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Interessierten, unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Potsdam als weltoffene Stadt hat ein Interesse an Bewerbungen von Menschen mit interkultureller Kompetenz.

Hinweise

Wir möchten Sie informieren, dass wir Ihre personenbezogenen Daten zur Durchführung des Auswahlverfahrens verarbeiten und speichern. Dies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 b, Art. 88 DS-GVO i. V. m. § 26 BbgDSG.