Gestaltungsrat: Aufgaben und Zielstellungen

Zu sehen sind mehrere Mitglieder des Gestaltungsrates bei einer Sitzung, die sich Pläne ansehen.
© LHP / Barbara Plate

Projektberatung mit dem Gestaltungsrat

Der Gestaltungsrat hat die Aufgabe, die ihm vorgelegten Vorhaben im Hinblick auf städtebauliche, architektonische und gestalterische Qualitäten zu beurteilen und die Beteiligten in dieser Hinsicht zu beraten. Gegebenenfalls gibt er Empfehlungen und benennt Kriterien zur Erreichung eines hohen architektonischen Standards und der Einordnung in die charakteristischen Qualitäten des Potsdamer Stadtbildes.

Zu sehen ist der Gestaltungsrat bei einer Ortsbesichtigung.
© Angela Mensing-de Jong

Ortsbesichtigung des Gestaltungsrats

Ziel der Einrichtung des Gestaltungsrats ist es, zur Verbesserung des Stadtbildes beizutragen, die charakteristische architektonische Qualität auf einem hohen Standard zu sichern sowie städtebaulichen und architektonischen Fehlentwicklungen vorzubeugen. Zugleich werden positive Auswirkungen auf ein intensiveres und besseres Architekturbewusstsein bei allen an der Stadtgestaltung Beteiligten erwartet.

Er begutachtet insbesondere Vorhaben von besonderer städtebaulicher Bedeutung in ihrer Auswirkung auf das Stadt- und Landschaftsbild der Landeshauptstadt und wirkt mit an der Ausprägung von Qualitätsmaßstäben bei maßgeblichen Projekten der Stadtentwicklung.

Zu sehen sind die Mitglieder des Gestaltungsrates bei einer Baustellenbesichtigung auf einem Dachboden im Kreativquartier.
© Angela Mensing-de Jong

Baustellenbesichtigung des Gestaltungsrats im Kreativquartier

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© LHP/Tina Denninger

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© LHP/Ina Bellmann

Mitglieder des Beirats für Menschen mit Behinderung

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