Der Gestaltungsrat hat die Aufgabe, die ihm vorgelegten Vorhaben im Hinblick auf städtebauliche, architektonische und gestalterische Qualitäten zu beurteilen und die Beteiligten in dieser Hinsicht zu beraten. Gegebenenfalls gibt er Empfehlungen und benennt Kriterien zur Erreichung eines hohen architektonischen Standards und der Einordnung in die charakteristischen Qualitäten des Potsdamer Stadtbildes.
Ziel der Einrichtung des Gestaltungsrats ist es, zur Verbesserung des Stadtbildes beizutragen, die charakteristische architektonische Qualität auf einem hohen Standard zu sichern sowie städtebaulichen und architektonischen Fehlentwicklungen vorzubeugen. Zugleich werden positive Auswirkungen auf ein intensiveres und besseres Architekturbewusstsein bei allen an der Stadtgestaltung Beteiligten erwartet.
Er begutachtet insbesondere Vorhaben von besonderer städtebaulicher Bedeutung in ihrer Auswirkung auf das Stadt- und Landschaftsbild der Landeshauptstadt und wirkt mit an der Ausprägung von Qualitätsmaßstäben bei maßgeblichen Projekten der Stadtentwicklung.
Downloads
- Broschüre "Gestaltungsrat der Landeshauptstadt Potsdam"
- Geschäftsordnung des Gestaltungsrates der Landeshauptstadt Potsdam
- Kriterien zur Auswahl der Vorhaben zur Vorstellung