Bauabfälle

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Bauabfall © Stephan Siebert - Shotshop.com

Bauabfälle (haushaltstypische)

Zu den haushaltstypischen Bauabfällen gehören z. B. Altholz, Sanitärkeramik (Waschbecken, Toilettenbecken, Badewanne etc.) Fußbodendielen, Holzpaletten, andere behandelte Konstruktionshölzer, Türen und Fenster. Diese Bauabfälle müssen gemäß der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) getrennt gesammelt werden und dürfen weder als Sperrmüll noch als Restabfall entsorgt werden. Die Entsorgung von haushaltstypischen Bauabfällen kann kostenpflichtig an den Wertstoffhöfen der STEP oder durch andere private Entsorgungsunternehmen erfolgen.

Abfälle aus Baugewerbe und Sanierungswesen

Bei Gewerben die im Bau- und Sanierungswesen tätig sind, gelten andere Vorgaben. Denn bei diesen Bau- und Abbruchmaßnahmen fallen oft eine Vielzahl weiterer Abfälle an. Dazu gehören z. B. Bodenaushub, Bauschutt, verschiedene asbesthaltige Baustoffe, künstliche Mineralfasern (KMF), Dachpappen und Sperrschichten sowie Gemische daraus. Die Sammlung, Trennung und Entsorgung dieser Abfälle unterliegen verschiedenen Auflagen.

Weitere Informationen dazu finden sich auf den Seiten der Arbeitsgruppe Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde, Immissionsschutz der Landeshauptstadt Potsdam. Hier finden Sie Hinweise zu Abfällen aus Bau- und Abbruchmaßnahmen. Beachten Sie bei den Links auch die ausführlicheren Informationen unter den Reitern  „Dienstleistungen“ bzw. „Details“.