Abfallbehälter für Gewerbe und Änderungen melden

Anmeldung zur Abfallentsorgung

Für jedes Grundstück, auf dem sich ein Gewerbe befindet, muss durch den Grundstückseigentümer bzw. der bevollmächtigten  Grundstücksverwaltung, folgendes bei der Landeshauptstadt Potsdam  angemeldet sein bzw. mitgeteilt werden:

  • Für die Grundgebühr der Abfallentsorgung: Anzahl aller auf dem Grundstück Beschäftigten (unabhängig ob in Vollzeit oder Teilzeit).
    Befinden sich mehrere Gewerbe auf einem Grundstück, so muss dies für jedes Gewerbe separat angegeben werden.
  • Mindestens ein Restabfallbehälter (Abfälle zur Beseitigung) mit einem ausreichenden Volumen für das ganze Grundstück. Bei gemischt genutzten Grundstücken (Gewerbe und Privathaushalte), können Restabfallbehälter auch gemeinschaftlich genutzt werden.

Gewerbebetriebe, öffentliche Einrichtungen etc., die nicht Grundstückseigentümer sind, haben das Recht, sich direkt an die Abfallentsorgung anzuschließen, wenn hierzu eine schriftliche Zustimmung des Grundstückseigentümers nachgewiesen werden kann.

Zur Anmeldung an die Abfallentsorgung nutzen Sie bitte das Formular „Gewerbe/ Öffentliche Einrichtungen – Bevollmächtigung“. Füllen Sie auch die Vollmacht und „Angaben bei gewerblicher Nutzung“ aus.

Bitte informieren Sie sich vor der Bestellung über die Regelungen der Gewerbeabfallverordnung. Hinweise zur Verordnung finden Sie hier.

Behälter bestellen, abbestellen oder Änderungen melden

Wenn Sie zusätzliche Behälter bestellen, Behälter ab- oder umbestellen möchten, benötigen Sie das Formular „Grundstückseigentümer – Änderungsmitteilung“. Auch Änderungen, wie die Anzahl der Beschäftigten oder Eigentümerwechsel, teilen Sie uns über dieses Formular mit.

Als Eigentümer des Grundstücks füllen Sie die Änderungsmitteilung direkt aus. Als gewerbliche Mieter kontaktieren Sie den Eigentümer oder die Hausverwaltung und sprechen Ihren Bedarf ab. Diese melden dann die Änderungen über die Änderungsmitteilung.

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