Restabfall, Papier und Leichtverpackungen

Restabfall (Pflichtbehälter)

Zum Restabfall gehören z. B. Hygieneartikel, Papierhandtücher, Kehricht, Staubsaugerbeutel, Glasscherben, Aktenordner usw. Diese Abfälle müssen dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger der Landeshauptstadt Potsdam überlassen werden. Rechtsgrundlage sind das Kreislaufwirtschaftsgesetz und die Abfallentsorgungssatzung der Landeshauptstadt Potsdam.

Grundstückseigentümer von gewerblich oder gemischt genutzten Grundstücken (Gewerbe und Privathaushalte) sind demnach verpflichtet, Restabfallbehälter bei der Landeshauptstadt Potsdam anzumelden. Grundsätzlich kann Restabfall auch in gemeinschaftlich genutzten Restabfallbehältern für das Grundstück (Gewerbe und Privathaushalte) entsorgt werden.

Hinweise:
Bei einem kurzzeitigen, zusätzlichen Aufkommen von Restabfall bietet die Stadt spezielle,
kostenpflichtige Restabfallsäcke an . Diese können Sie dann kurzzeitig dazustellen. Reicht das Volumen der Abfallbehälter langfristig nicht aus, so muss dies entsprechend angepasst werden (Behältervolumen oder Leerungsrhythmus).

Abfallerzeuger sind laut Abfallentsorgungs-Satzung verpflichtet, den Abfall so einzufüllen, dass die Behälter sich gut leeren lassen. Damit ermöglichen Sie eine reibungslose Leerung. Werden die Behälter überfüllt oder Abfälle eingepresst, kann es dazu führen, dass die Behälter nicht geleert werden.

Papier, Pappe und Kartonagen (PPK)

Die Entsorgung von PPK-Abfällen aus Gewerben kann entweder über die blauen Papierbehälter der Landeshauptstadt Potsdam oder über entsprechende Behälter privater Entsorgungsunternehmen erfolgen.

Die Kosten für die PPK-Sammlung über die Landeshauptstadt Potsdam sind bereits in der Grundgebühr der Abfallentsorgung enthalten. Bei gemischt genutzten Grundstücken (Gewerbe und Privathaushalte) können die PPK-Abfälle der Gewerbe und privaten Haushalte grundsätzlich in gemeinschaftlich genutzten Papierbehältern der Landeshauptstadt Potsdam entsorgt werden.

Wird die PPK-Sammlung für ein Gewerbe von einem privaten Entsorgungsunternehmen durchgeführt, so können diese Abfallbehälter jedoch nicht von Privathaushalten mitbenutzt werden. 

Hinweise:
Zusätzlich anfallende PPK-Abfälle können an den
Wertstoffhöfen
der Stadtentsorgung Potsdam GmbH (STEP) kostenfrei abgegeben werden.  

Abfallerzeuger sind laut Abfallentsorgungs-Satzung verpflichtet, den Abfall so einzufüllen, dass die Behälter sich gut leeren lassen. Damit ermöglichen Sie eine reibungslose Leerung. Werden die Behälter überfüllt oder Abfälle eingepresst, kann es dazu führen, dass die Behälter nicht geleert werden.

Leichtverpackungen (LVP) aus Kunststoff und Metall

Die Entsorgung von LVP erfolgt in Potsdam über die Gelbe Tonne und/oder den Gelben Sack. Zu LVP zählen in Potsdam ausschließlich haushaltsübliche Verpackungsabfälle wie z. B. Getränkekartons, Plastiktüten, Folien, Schalen von Fertiggerichten, Joghurtbecher, pfandfreie Plastikflaschen, Verpackungsstyropor, Konservendosen und Aluminiumfolien.

Die Sammlung von LVP in der gelben Tonne wird in Potsdam durch die Stadtentsorgung Potsdam GmbH (STEP), im Auftrag der Dualen Systeme, durchgeführt. Es fallen keine zusätzlichen Gebühren an, da die Verbraucher die Entsorgung der Kunststoff- und Metallverpackungen schon beim Kauf der jeweiligen Produkte mitbezahlen.

Die Gelbe Tonne oder der Gelbe Sack dürfen jedoch nicht für Transportverpackungen von Produkten und Materialien sowie Produktionsabfällen aus Kunststoff und Metall verwendet werden. Die Entsorgung dieser Abfälle muss über gewerbliche Rücknahmesystem oder private Entsorgungsunternehmen erfolgen.

Für alle Fragen zur Gelben Tonne wenden Sie sich bitte direkt an die STEP unter Telefon: 0331 661-7166. Die Gelbe Tonne kann über das Internetformular, E-Mail unter auftraege@step-potsdam.de oder per Fax über 0331 661-7099 bestellt werden. Gelbe Säcke erhalten Sie kostenfrei bei verschiedenen Vertriebsstellen (siehe unten in Downloads).

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