Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04. März 2020 findet die fortgeschriebene "Richtlinie zur sozialgerechten Baulandentwicklung in der Landeshauptstadt Potsdam", kurz "Potsdamer Baulandmodell", in seiner aktuellen Fassung Anwendung in allen Bebauungsplanverfahren, die zusätzlichen Wohnungsbau ermöglichen. Das Potsdamer Baulandmodell regelt dabei, in welchem Umfang Planungsbegünstigte an den Kosten für die Herstellung von Plätzen in sozialen Infrastruktureinrichtungen (Krippen, Kindergärten, Horte und Grundschulen) beteiligt werden können. Hinzu kommt die Verpflichtung, einen Teil der neu geschaffenen Wohnfläche mit Mietpreis- und Belegungsbindungen zu errichten.