Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat in ihrer Sitzung am 06.03.2019 die Satzung über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 des Baugesetzbuches für den Bereich "Straßenbahnverlängerung in den Potsdamer Norden" beschlossen.
Am 28.03.2019 erfolgte die Inkraftsetzung durch Bekanntmachung gem. § 3 Abs. 3 Kommunalverfassung Brandenburg und § 23 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam.
Die Amtliche Bekanntmachung der Satzung erfolgte im Amtsblatt 04/2019.
Eine Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches der Vorkaufsrechtsatzung wurde von der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam in ihrer Sitzung am 29.01.2020 beschlossen.
Am 27.02.2020 erfolgte die Inkraftsetzung durch Bekanntmachung gem. § 3 Abs. 3 Kommunalverfassung Brandenburg und § 23 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam. Die Amtliche Bekanntmachung der Ergänzungssatzung erfolgte im Amtsblatt 02/2020.
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- Satzung über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 des Baugesetzbuches für den Bereich "Straßenbahnverlängerung in den Potsdamer Norden"
- Ergänzung der Satzung über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 des Baugesetzbuches für den Bereich "Straßenbahnverlängerung in den Potsdamer Norden"