Pressemitteilung Nr. 182 vom 03.05.2024 Stadt kann Gefahrenabwehr an der Drewitzer Nuthe fortsetzen

Pappeln werden mit einem Kran angehoben
© LHP/Tobias Richter

Am 2. Mai 2024 haben sich die Landeshauptstadt Potsdam und der der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Landesverband Brandenburg e.V. in einem Erörterungstermin vor der 14. Kammer des Verwaltungsgerichts Potsdam außergerichtlich geeinigt. Der außergerichtliche Vergleich sieht unter anderem vor, dass Maßnahmen zur Gefahrenabwehr an der Drewitzer Nuthe hinsichtlich nunmehr sechs Hybridpappeln, die zuvor Gegenstand des Streites waren, auf der Grundlage eines Einzelbaumgutachtens der Landeshauptstadt vorgenommen werden können.

Damit ist die Zwischenverfügung vom 19. April 2024 des Verwaltungsgerichts Potsdam aufgehoben.

Von 84 umgehend erforderlichen Maßnahmen an den Hybridpappeln, die ihre natürliche Altersgrenze erreicht haben, waren zwischen den Beteiligten zunächst zehn Fällungen, später nur noch sieben Fällungen streitig. Es besteht nun Einvernehmen der Beteiligten, dass von den zehn Hybridpappeln drei aufgrund des Schadensbildes der Bäume gefällt werden dürfen. Sechs weitere Hybridpappeln werden auf zwei bis fünf Meter Stammhöhe gekappt und bei einer weiteren Pappel muss die Krone umfangreich von Totholz befreit werden.

Darüber hinaus werden 74 weitere Maßnahmen zu Kronenschnitten und Kappungen an den Hybridpappeln durchgeführt, welche nicht Gegenstand des Streites gewesen sind.

Die Maßnahmen werden auf einem mit der erforderlichen Großtechnik schwer zugänglichen, zwei Kilometer langen Nutheabschnitt östlich des Industriegebietes seit vergangener Woche durchgeführt und sollen noch im Mai abgeschlossen werden.

Da mit diesen Maßnahmen die Verkehrssicherheit noch nicht vollumfänglich wiederhergestellt werden kann, warnt die Landeshauptstadt Potsdam weiterhin vor einem Betreten des Weges entlang der Drewitzer Nuthe und hat entsprechende Hinweisschilder und Absperrungen vor Ort angebracht.

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