Pressemitteilung Nr. 152 vom 16.04.2024 Gefahrenabwehr an der Drewitzer Nuthe

Fällungen und Schnittmaßnahmen an Hybridpappeln notwendig
Pappel an der Nuthe in Potsdam
© Landeshauptstadt Potsdam/Tobias Richter

Die Stadtverwaltung muss schnellstmöglich aktiv werden: Von insgesamt 316 städtischen Bäumen entlang der Drewitzer Nuthe ist bei 131 Hybridpappeln (Populus x canadensis) die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet. Zu diesem Ergebnis kommt ein aktuelles Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Baum-Sachverständigen. Im Rahmen der akuten Gefahrenabwehr sind daher 52 Bäume zu fällen; zehn davon schnellstmöglich. An weiteren 74 sind unverzüglich Schnittmaßnahmen umzusetzen.

Der sofortige Handlungsbedarf ergibt sich aus der nicht mehr vorhandenen Stand- bzw. Bruchsicherheit der Bäume bzw. der Kronen und Äste, aus dem auch Schaden für das menschliche Leben und für Sachwerte auf den angrenzenden und im Fall- und Gefahrenbereich liegenden Grundstücken zu befürchten ist, was dringend auszuschließen ist. Nun, mit Beginn der Belaubung der Pappeln, die aufgrund der diesjährigen Witterung außergewöhnlich früh und durch die zunächst feuchte und in den letzten Tagen sehr warme Witterung sehr rasch eintritt, erhöht sich die Bruchgefahr ständig weiter, da die Belaubung der überalterten Bäume zu einer noch höheren Windlast führt.

Zwar konnte die Landeshauptstadt Absperrungen und Warnschilder entlang des städtischen Wegeflurstücks zwischen Nuthedamm und Stadtgrenze an der östlichen Seite der Nuthe auf einem Teilabschnitt von ca. 1100 m Länge anbringen. Aber insbesondere die gewerblich genutzten Grundstücke im Gewerbe- und Industriegebiet Drewitz westlich des Nutheufers und auch die landwirtschaftlichen und sonstigen privat genutzten Flächen im Fallbereich werden intensiv genutzt. Dem Schutz des menschlichen Lebens kommt hierbei eine herausragende Bedeutung zukommt. Daneben sind im Fallbereich auch Fernwärme und Druckabwasserleitungen für Wohn- und Gewerbegebiete und wichtige Infrastrukturen im Industriegebiet Potsdam-Süd, wie das Heizkraftwerk der EWP, betroffen. Es handelt sich hier um essentielle Infrastrukturen und Werte für die Daseinsversorgung Potsdams. Ein weiterer Aspekt sind Wasserwanderer und Mitarbeitende, die sich im Rahmen der Gewässerunterhaltung auf und an der Nuthe aufhalten.

Als Ergebnis der Abwägung aller Belange muss in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde für diese Maßnahmen aufgrund der Dringlichkeit auf eine vorangehende Einholung der naturschutzrechtlichen Genehmigung verzichtet werden. Diese wird jedoch gemäß der Landschaftsschutzgebietsverordnung unverzüglich im Nachgang eingeholt. Auch wird zur Wahrung artenschutzrechtlicher Belange eine begleitende ökologische Baubegleitung durchgeführt.

Die standortuntypischen Hybridpappeln wurden entlang der kanalisierten Nuthe ursprünglich vom Menschen gepflanzt, um als Rohstofflieferant zu dienen und den Flusslauf in der sonst kaum baumbestandenen und dem Wind offen ausgesetzten Nutheniederung zu beschatten. 
Seitdem die Landeshauptstadt im Eigentum der betreffenden Pappeln ist, werden regelmäßig Verkehrssicherungsmaßnahmen und Baumpflegearbeiten durchgeführt.  Auch der Managementplan für das Flora-Fauna-Habitat-Gebiet an der Nuthe sieht für die weitere naturgemäße Entwicklung einen Umbau vor – weg von unnatürlichen Hybridpappeln, hin zu natürlichem Gehölzbewuchs für Fließgewässer in Niedermoorniederungen.

Um den akuten Gefahren für Leib und Leben sowie Sachwerte und den damit verbundenen Haftungsrisiken zu begegnen, sollen die zehn Pappelfällungen sowie die 74 akut erforderlichen Schnittmaßnahmen noch in dieser Woche beginnen und voraussichtlich in der nächsten Woche abgeschlossen werden. Für die erforderlichen Maßnahmen an 47 weiteren Bäumen, die nicht unverzüglich erfolgen müssen, werden derzeit die Unterlagen für das reguläre Genehmigungsverfahren mit Beteiligung der anerkannten Naturschutzverbände vorbereitet. Aber auch über die jetzt notwendige Maßnahme werden die anerkannten Naturschutzvereinigungen zusätzlich zu dem in der Landschaftsschutzgebietsverordnung für solch akute Fälle vorgesehenen nachlaufenden Genehmigungsverfahren informiert.

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