UNESCO-Welterbe

Das UNESCO-Welterbe in Potsdam

Zum Potsdamer UNESCO-Welterbe gehören unter anderem die Parkanlagen Sanssouci, Neuer Garten und Babelsberg mit ihren Schlössern, Schloss und Park Sacrow mit der Heilandskirche, die Russische Kolonie Alexandrowka, der Pfingstberg mit dem Belvedere und der Kaiserbahnhof am Wildpark.

Trägerschaft der Welterbestätte

Trägerschaft der Welterberstätte, rot: Landeshauptstadt Potsdam, grün: SPSG, gelb: Bezirksämter Berlin Spandau und Steglitz-Zehlendorf (Grundlage: Verschönerungsplan von Potsdam und Umgebung, Peter Joseph Lenné, Lithographie von G. Koeber, 1833)
© Trägerschaft der Welterberstätte, rot: Landeshauptstadt Potsdam, grün: SPSG, gelb: Bezirksämter Berlin Spandau und Steglitz-Zehlendorf (Grundlage: Verschönerungsplan von Potsdam und Umgebung, Peter Joseph Lenné, Lithographie von G. Koeber, 1833)
Die UNESCO-Welterbestätte "Schlösser und Parks von Potsdam und Berlin" gehört bundesweit zu den wenigen Welterbestätten mit länderübergreifender Ausdehnung. Mit einer Fläche von 2.064 Hektar erstreckt sie sich in die Bundesländer Berlin und Brandenburg.

Denkmalbereich Berlin-Potsdamer Kulturlandschaft

Ein Bus der Verkehrsbetriebe Berlin auf dem Weg über die Glienicker Brücke Richtung Berlin.
© Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH
Die "Convention for the Protection of the World Cultural and Natural Heritage" sieht in Artikel 4 vor, dass jeder Vertragsstaat selbst für die Erhaltung des Welterbedenkmals auf seinem Hoheitsgebiet verantwortlich ist.

Das UNESCO-Welterbe als Verpflichtung für Potsdam

© Andreas Faika,LHP
"Die Gesamtheit der Schlösser und Parks von Potsdam ist eine außergewöhnliche Kunstschöpfung [...] Von Knobelsdorff bis Schinkel, von Eyserbeck bis Lenné; folgen aufeinander am selben Platz Meisterwerke der Architektur und Landschaftsgestaltung, die einander entgegengesetzte und miteinander als unversöhnbar geltende Stile vertreten ohne das dies der Harmonie einer fortschreitend empfundenen Gesamtkomposition schadet."

Die Pufferzone des UNESCO-Welterbes in Potsdam

Innerhalb der weiteren Pufferzone sollen Bauvorhaben, die eine Höhe von 10 m oder eine zusammenhängende Grundfläche von 500 m² überschreiten auf eine mögliche Beeinträchtigung des Umgebungsschutzes des Welterbes näher geprüft werden.