Die "Schlösser und Parks von Potsdam und Berlin" wurden am 12. Dezember 1990 auf Grund ihrer Einzigartigkeit, dem erkennbaren Einfluss auf die Kunstgeschichte und der nachweislichen Verbindung mit historisch weltweit bedeutenden Ereignissen, in die UNESCO- Welterbeliste aufgenommen.
Auf der Grundlage eines umfassenden Planes des berühmten Gartenarchitekten Peter Joseph Lenné zur Verschönerung der "Insel Potsdam" wurden im 19. Jahrhundert die Potsdamer Schlösser und Gärten zu einer einzigartigen Kulturlandschaft. Landschaftliche Besonderheiten wurden mit gestalteten Parkanlagen zu einer Gesamtkomposition verflochten, die ihresgleichen sucht. Monarchistische Staatsideen und bürgerliche Emanzipationsbestrebungen bildeten gleichermaßen den Hintergrund für die Gestaltung dieses Landschaftsraumes.
Das Berlin-Potsdamer Welterbe umfasst heute einen Bereich, von mehr als 2.064 ha, der von der Pfaueninsel im Osten bis jenseits des Neuen Palais im Westen reicht. Es beinhaltet die Schlösser und Parks Sacrow, Glienicke, Babelsberg, Sanssouci und Charlottenhof, Schloss und Park Lindstedt und den Neuen Garten.
Im Jahr 1992 und 1999 wurden weitere Teile der Kulturlandschaft auf die Welterbeliste aufgenommen. Dazu gehören unter anderem die Lindenallee westlich des Neuen Palais, der ehemalige Kaiserbahnhof, das Schloss Lindstedt, die Dorfanlage Bornstedt mit Kirche und Friedhof, die Kolonie Alexandrowka und die Sternwarte in Babelsberg. Der besondere Schutz, welcher der Welterbestatus den königlichen Parks wie auch Teilen der Stadt gewährt, beinhaltet auch die Verpflichtung des behutsamen Umgangs mit diesem Erbe und die Rücksichtnahme bei allen modernen Bauvorhaben.
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- Aufsatz zum 10 jährigen Bestehen des Welterbes in Potsdam