408 | Förderung der BKG durch die Landeshauptstadt wird fortgeführt
Die Landeshauptstadt Potsdam beabsichtigt, sich weiterhin am institutionellen Zuwendungsbedarf der Brandenburgische Gesellschaft für Kultur und Geschichte gGmbH (BKG) in Höhe von bis zu zehn Prozent zu beteiligen. Darüber informiert die Verwaltung die Stadtverordneten mittels einer Mitteilungsvorlage (22/SVV/0697), die in der Sitzung am 7. September in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht wird.