Bekanntmachung Vorarbeiten Tramverlängerung
Hiermit wird der Beginn der notwendigen Arbeiten gemäß § 32 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) angezeigt, die am 14. August 2023 beginnen und voraussichtlich bis zum 13. Oktober 2023 andauern wird.