Der Seniorenbeirat wird auf Grundlage von § 12 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam gebildet. Dem Beirat gehören mindestens 12 und höchstens 20 Mitglieder an. Mitglied des Seniorenbeirates können Personen sein, die das 55. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Potsdam haben. Sie sind ehrenamtlich tätig.
Die Mitglieder werden auf Vorschlag von Organisationen und Vereinigungen, die auf dem Gebiet der Seniorenpolitik tätig sind, wie Seniorenvereine, und -verbände, Seniorengruppen der Parteien, Gewerkschaften, Organisationen und Institutionen und Vereinigungen der Kirchen, von Wohlfahrtsverbänden, Seniorentagesstätten, Altenwohnheimen, Alten- und Pflegeheimen, Seniorentreffpunkten wie altenkreis- oder alterstagesstättenähnlichen Einrichtungen, Altenwohnanlagen, Pensionärs- und Rentengemeinschaften, von der Stadtverordnetenversammlung für die Dauer der Wahlperiode der Stadtverordnetenversammlung durch Abstimmung benannt.
Die Arbeit des Seniorenbeirates und seines geschäftsführenden Vorstandes regelt eine Geschäftsordnung.
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- Geschäftsordnung des Seniorenbeirates