Satzung zum Schutz des Denkmalbereichs "Nowawes"

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat in ihrer Sitzung am
4.10.2000 die Satzung zum Schutz des Denkmalbereichs Nowawes der Landeshauptstadt Potsdam beschlossen. Sie regelt u.a.:

  • den räumlichen und sachlichen Geltungsbereich
  • die Unterschutzstellung der Denkmalbereiche

Die Denkmalbereichsatzung  trat am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung  in Kraft. Sie wurde im Amtsblatt 15/2000 der Landeshauptstadt Potsdam vom 30. November 2000 veröffentlicht.

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