Was sind Baudenkmale?
Denkmale dokumentieren unsere Geschichte. Sie sind Zeugnisse unseres baugeschichtlichen und kulturgeschichtlichen Werdegangs. Sie sind greifbare Grundlagen zum Verständnis unserer sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung sowie gesellschaftlichen Organisation.
Ihr Erscheinungsbild und ihre architektonische Bedeutung sprechen nicht nur Liebhaber von Bau- und Kunstgeschichte an, sondern Denkmale sind Bestandteil der täglichen Wahrnehmung unserer baulichen Umwelt. Sie sind uns vertraut, bilden maßgebliche Identifikationspunkte in der Stadt und auf dem Land, sie schaffen Identität und ein Gefühl von Heimat.
Aufgaben des Denkmalschutzes
Kulturdenkmale sollen gemäß des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes (BbgDSchG) vom 24.05.2004 als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte erhalten, erforscht, gepflegt und denkmalverträglich genutzt werden. Dies gilt auch für die prägenden Bestandteile der Kulturlandschaften des Landes Brandenburg. Die Erhaltungspflicht gemäß § 7 Bbg DSchG müssen die Verfügungsberechtigten von Baudenkmalen erfüllen. Sie haben die Denkmale im Rahmen des Zumutbaren nach denkmalpflegerischen Grundsätzen zu erhalten, zu pflegen und denkmalgerecht instand zu setzen.
Was sind erlaubnispflichtige Maßnahmen am Denkmal?
Grundlagen zur denkmalgerechten Instandsetzung und Umbauplanung
Ein denkmalgerechter Umgang mit dem Gebäude bedeutet eine substanzschonende Instandsetzungsplanung unter möglichst großem Erhalt von Originalsubstanz und originalen Oberflächen. Eine gute Kenntnis der Bau- und Nutzungsgeschichte des Denkmals sowie eine gute Kenntnis der verwendeten lokalen Baumaterialien und lokalen Baukonstruktionen sind unverzichtbar bei einer genauen Analyse des Erhaltungszustandes.
Eine Analyse der baukonstruktiven Zusammenhänge im Denkmal sowie die Erfassung unterschiedlicher Altersspuren und baulichen Schichten während der Vermessungsarbeiten hilft dem verantwortlichen Architekten, die Geschichte des Gebäudes mit all seinen Bauphasen zu entschlüsseln
Erforschung der historischen Bauakten und Pläne wie zum Beispiel die „acta specialia" in der Unteren Denkmalschutzbehörde, die Sichtung der Pläne und Beschreibungen im Stadtarchiv, Landesarchiv oder in den Archiven der historischen Feuerversicherungen, bringen wertvolle Hinweise zur wechselvollen Baugeschichte der Denkmale. Aber auch die Suche in privaten Plan- und Photoarchiven oder in Bildbänden mit historischen Stadtansichten lohnt immer.
Statische oder baukonstruktive Fragestellungen an den Bestand können oft über die historischen Bauantragsunterlagen und Berechnungen gelöst werden. Erst ein Überblick über die Nutzungsgeschichte, über die Bauphasen und Überformungsphasen des Gebäudes mit seinen unterschiedlichen zeittypischen Baukonstruktionen, Materialien und Grundrisslösungen gibt dem Planer die Möglichkeit, die Bestandteile des Denkmals richtig zu bewerten. Erst diese genaue Kenntnis der Bau- und Konstruktionsgeschichte schafft die Vorraussetzungen für eine materialauthentische, lagegetreue, profilgetreue und konstruktionsauthentische Instandsetzung der Originalsubstanz.
Die denkmalrechtliche Erlaubnis außerhalb des Baugenehmigungsverfahrens
Die denkmalrechtliche Erlaubnis wird erforderlich, wenn Fassaden beziehungsweise Oberflächen des Ausbaus oder Innenausbaus überarbeitet werden oder wenn Grundrissveränderungen und Umbauten im Denkmal vorgenommen werden ohne statisch wirksame Eingriffe in die Bausubstanz.Die denkmalrechtliche Erlaubnis ist direkt bei der Unteren Denkmalschutzbehörde formlos zu beantragen. Wir empfehlen zuvor eine Ortsbegehung mit der Denkmalbehörde, da hier bereits die für die Beurteilung der Maßnahmen erforderlichen Gutachten und Beurteilungsgrundlagen rechtzeitig festgelegt werden können. In der Regel werden für Überarbeitungen der Fassaden oder der Oberflächen des Innenausbaues farbrestauratorischen Befunduntersuchungen benötigt. Bei Grundrissveränderungen werden Bestandspläne und Umbaupläne benötigt. Die denkmalrechtliche Erlaubnis wird dem Antragssteller als Bescheid zugestellt. Innerhalb von vier Wochen kann der Verfügungsberechtigte Widerspruch beim Oberbürgermeister der Stadt Potsdam gegen denkmalrechtliche Auflagen, Auflagenvorbehalte und Bedingungen einlegen. Vorbereitende Maßnahmen vor Ort im Denkmal können mit der Denkmalbehörde in einem zu bestätigenden Protokoll vereinbart werden.
Die denkmalrechtliche Erlaubnis im Baugenehmigungsverfahren
Eine Baugenehmigung wird erforderlich, wenn Nutzungsänderungen oder statische Eingriffe durch Umbauten oder bauliche Hinzufügungen im Denkmal anstehen. Im Baugenehmigungsverfahren ist eine rechtzeitige Verständigung mit der Denkmalbehörde vor der Erarbeitung der Bauantragsunterlagen ratsam. Auch hier bildet eine rechtzeitige Ortsbegehung mit der Denkmalbehörde eine wichtige Grundlage zur Festlegung der für die Beurteilung der Umbaumaßnahme benötigten Bestandsdokumentation, Planunterlagen und gutachterlichen Unterlagen. Je nach Erhalt und Umfang des originalen Innenausbaus muss vor der Sanierung ein Raumbuch angefertigt werden, welches den Vorzustand des zu schützenden Ausbaues dokumentiert.
Die Veränderungen im und um das Denkmal während der Instandsetzungs- und Umbauphase müssen neben der fotografischen Dokumentation auch durch Bestandspläne dokumentiert werden. Die hierzu erforderlichen Bestandspläne bilden eine wichtige Arbeitsgrundlage für spätere Schadens- und Maßnahmenkartierungen. Je genauer die Bestandspläne für Fassaden und insbesondere für Bauteile aus Naturwerksteinen sind, desto genauer lassen sich über die Schadens- und Maßnahmenpläne auch Massen und Kosten für die Instandsetzung ermitteln. Beurteilungsgrundlage zum Eingriff in die originale Bausubstanz bilden in der Regel nicht nur die Pläne der Umbauplanung, sondern Holzschutzgutachten, in denen auch die Ausbreitung des echten Hausschwammes im Denkmal lokalisiert wird. Instandsetzungsmaßnahmen besonders wertvoller Ausbauteile wie zum Beispiel handwerklich sehr aufwendiger Fußböden, Treppenanlagen oder seltener Türen und Tore etc. müssen gesondert beurteilt werden. Erst nach Bestätigung der protokollierten Instandsetzungsschritte, Verfahren und nach Festlegung des Eingriffumfanges in das originale Ausbauteil ergeht kurzfristig eine denkmalrechtliche Erlaubnis zur Instandsetzung dieser wertvollen Ausbauteile.In den Bauantragsunterlagen (Schnitte, Grundrisse und Ansichten) sind die Abbrüche oder neue Einbauten und Ausbauelemente wie Treppen etc. im Denkmal farbig zu kennzeichnen. Auch bleibt eine gemeinsame Sichtung der Bauantragsunterlagen mit der Denkmalbehörde vor Einreichung beim Bürgerservice Bau sinnvoll, um denkmalrechtlich nicht genehmigungsfähige Planungen dem Antragsteller rechtzeitig für eine Überarbeitung zurückgeben zu können. Nach Abgabe der Bauantragunterlagen beim Bürgerservice Bau können innerhalb von 14 Tagen noch fehlende Unterlagen zur Beurteilung der Baumaßnahme von der Denkmalbehörde nachgefordert werden.
Die denkmalrechtliche Erlaubnis ist im Baugenehmigungsverfahren Bestandteil der Baugenehmigung. Gegen die denkmalrechtlichen Auflagen, Auflagenvorbehalte oder Bedingungen kann innerhalb von vier Wochen beim Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Potsdam Widerspruch eingelegt werden.