Beteiligung an der Bauleitplanung

Die städtebauliche Entwicklung Potsdams wird maßgeblich durch die Bauleitplanung gesteuert. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (FNP) und die Bebauungspläne (B-Pläne).

Der FNP ist die Bodennutzungskonzeption für das gesamte Stadtgebiet. Den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber hat er keine unmittelbare Rechtswirkung. Rechtsverbindliche Festsetzungen für die Bebauung und sonstige Nutzung der Grundstücke enthalten die B-Pläne. Sie werden für einzelne Teilbereiche innerhalb der Stadt aufgestellt und konkretisieren die Aussagen des FNP.

Die Verfahren zur Aufstellung und Änderung der Bauleitpläne sind bundesweit einheitlich. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist nach § 3 Baugesetzbuch fester Bestandteil dieser Verfahren. Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie aktuelle Beteiligungsverfahren, über die wir Sie informieren möchten.

Sie haben die Gelegenheit, die Planentwürfe mit uns zu erörtern und sich dazu zu äußern. Ihre Stellungnahme und die darin geäußerten Belange werden in das weitere Verfahren eingehen.

Wenn Sie sich für bereits rechtsgültige Bebauungspläne und den wirksamen Flächennutzungsplan interessieren, folgen Sie den Verlinkungen. Dokumentationen zu einzelnen Beteiligungsverfahren finden Sie unter Buergerbeteiligung.Potsdam.de.

Bebauungsplan Nr. 173 „Freiflächensolaranlagen Marquardt/Satzkorn“ und Flächennutzungsplan-Änderung „Freiflächensolaranlagen Marquardt/Satzkorn“

Das Bild zeigt den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 173 " Freiflächensolaranlagen Marquardt/Satzkorn"
© Das Bild zeigt den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 173 " Freiflächensolaranlagen Marquardt/Satzkorn"
Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung, öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 173 „Freiflächensolaranlagen Marquardt/Satzkorn“ und des Entwurfs zur Flächennutzungsplan-Änderung „Freiflächensolaranlagen Marquardt/Satzkorn“ (27/21) gemäß § 3 Absatz 2 BauGB vom 28.06. bis einschließlich 09.08.2024

Bebauungsplan Nr. 141-9 "Entwicklungsbereich Krampnitz – Heidequartier"

Das Bild zeigt den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 141-9 "Entwicklungsbereich Krampnitz – Heidequartier"
© Das Bild zeigt den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 141-9 "Entwicklungsbereich Krampnitz – Heidequartier"
Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung, öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 141-9 "Entwicklungsbereich Krampnitz – Heidequartier" gemäß § 3 Absatz 2 BauGB vom 27.06. bis einschließlich 02.08.2024