Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 170 "Klinik Bayrisches Haus" der Landeshauptstadt Potsdam

Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung vom 27.01.2025 – 02.03.2025
Kartenausschnitt des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 170 "Klinik Bayrisches Haus"
© GeoBasis-De/LGB, dl-de/by-2-0

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 BauGB (Baugesetzbuch) ist einsehbar unter folgendem Link: Amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 1/2025.

Die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind im Planungsportal des Landes Brandenburg bereitgestellt unter: https://bb.beteiligung.diplanung.de/plaene/landeshauptstadt-potsdam.

Außerdem besteht die Möglichkeit zur Erörterung der Planung.

Informationen zum Bebauungsplan:
Frau Nadine Lichtenstein, Bereich Stadtraum Süd-West
Telefon: +49 331 289-2526

dienstags 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr 
(außerhalb dieser Zeiten nur nach telefonischer Vereinbarung
E-Mail: Stadtraum-Sued-West@Rathaus.Potsdam.de

Die Unterlagen, die Gegenstand der Veröffentlichung sind, können während des oben genannten Zeitraums bei der

Landeshauptstadt Potsdam
Fachbereich Stadtplanung 
Bereich Stadtraum Süd-West
Hegelallee 6-10, 14467 Potsdam
Haus 1, 8. Etage, mittlerer Flurbereich

Montag bis Donnerstag 7.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 7.00 - 14.00 Uhr 

(außerhalb dieser Zeiten nur nach telefonischer Vereinbarung)

eingesehen werden.

Einsichtnahme in DIN-Normen / Farbspektrum

Die der Planung zugrundeliegenden DIN-Vorschriften und/oder sonstige technische Vorschriften und/oder das Farbspektrum können bei der Landeshauptstadt Potsdam im Fachbereich Stadtplanung, Hegelallee 6-10 Haus 1, 14467 Potsdam, während der Dienststunden eingesehen werden.

Stellungnahmen zur Planung

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Einzelheiten sind in den Hinweisen am Ende der oben bezeichneten Bekanntmachung im Amtsblatt dargestellt.

Hinweise zum Datenschutz

Im Rahmen der Beteiligung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Die Datenverarbeitung erfolgt auf der rechtlichen Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und § 5 Abs. 1 BbgDSG. Die Daten werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Die Daten werden darüber hinaus verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren. Es besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme ohne die Angaben personenbezogener Daten abzugeben. In diesem Fall kann jedoch keine Mitteilung an Sie erfolgen. Alle vollständigen Informationen über die Datenverarbeitung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) finden Sie unter https://www.potsdam.de/de/Bauleitplanung.

Downloads

  1. BP-170 Amtliche Bekanntmachung Auszug Amtsblatt Nr.1, 16.01.2025