Pressemitteilung Nr. 324 vom 01.08.2024 Stadt ruft zu rücksichtsvollem Verhalten an Potsdamer Gewässern und in Schutzgebieten auf

Verhalten in Schutzgebieten
© Stiftung NaturschutzFonds
Verhalten in Schutzgebieten (Grafik: Stiftung NaturschutzFonds)

In der Ferien- und Urlaubszeit zieht es bei Sommerwetter wieder viele Potsdamerinnen und Potsdamer sowie Gäste der Stadt zu Spaziergängen, zum Baden, zum Wassersport oder zu anderen Freizeitaktivitäten in die Natur und an die Gewässer. Viele Landschaftsräume in Potsdam sind jedoch geschützte Naturräume oder historische Parkanlagen. Die Landeshauptstadt Potsdam ruft aus aktuellem Anlass alle Besucherinnen und Besucher der Schutz- und Wassergebiete auf, sich hier gegenüber Tieren und Pflanzen schonend und rücksichtsvoll zu verhalten, um diese besondere Umgebung zu schützen und lebenswert zu erhalten.

Die wachsende Landeshauptstadt verfügt auf einer großen Fläche über Schutzgebiete der verschiedensten Kategorien – Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und europarechtlich geschützte Gebiete, sogenannte Natura 2000-Gebiete. In Abhängigkeit von dem jeweiligen Gebiet ergeben sich neben den allgemeinen Verhaltensregeln auch besondere Bestimmungen. Diese leiten sich aus den entsprechenden Schutzgebietsverordnungen ab und sollen helfen, den Zustand der Natur und die Artenvielfalt zu erhalten.

So befindet sich beispielweise im Potsdamer Nordwesten das Europäische Vogelschutzgebiet „Mittlere Havelniederung“. Es umfasst auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam unter anderem den Lauf der Wublitz vom Havelkanal in Paaren bis zum Großen Zernsee bei Golm. Die Wublitz weist in großen Teilen natürliche Uferabschnitte auf, die neben der Wasserfläche einen Lebensraum zahlreicher Nist-, Rast- und Zugvögel darstellt. Aus diesem Grunde ist das Befahren der sehr flachen Wublitz nördlich des Schlänitzsees sowie des nordöstlichen Ufers mit jeglichen Wasserfahrzeugen unzulässig. Zudem darf der Wublitzabschnitt vom Schlänitzsee bis zur Mündung in den Großen Zernsee nicht mit Motorbooten befahren werden. Das zerstörende Durchfahren von Schilf- und Schwimmblattbereichen ist generell verboten.

Ein Befahrungsverbot mit Motorbooten gilt ebenfalls für den Fahrländer See bei Neu Fahrland. Dieser sehr flache See ist im Landschaftsschutzgebiet „Königswald mit Havelseen und Seeburger Agrarlandschaft“ gelegen und weist in Teilen einen sehr breiten Schilfgürtel auf. Gemäß der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet soll unter anderem auf diese Weise die Eignung des Fahrländer Sees als Brut- und Winterraststätte für zahlreiche Wasservogelarten gesichert werden.

Das im Norden von Potsdam zwischen Sacrow und Groß Glienicke gelegene Naturschutzgebiet „Sacrower See und Königswald“ zieht zu allen Jahreszeiten zahlreiche Besucher. Die Natur ist hier besonders schützenswert, weil der Sacrower See im Vergleich zu anderen Gewässern nur wenig nährstoffreich ist und zudem von weiteren geschützten Lebensräumen, vor allem von vielfältigen, alten Waldbeständen umgeben ist. Wegen der verhältnismäßig geringen Ausdehnung des Sees ist dieser sehr empfindlich und kann nur eine begrenzte Belastung unbeschadet vertragen. Der Uferweg am Sacrower See darf daher nicht verlassen und der See generell nicht mit Wasserfahrzeugen befahren werden. Dazu zählen auch Kajaks, Stand Up Paddling (SUPs) und Flöße. Auch gilt - wie überall in einem Naturschutzgebiet -, dass das Campen, Lärmen und Feuermachen (Rauchen, Grillen, Lagerfeuer usw.) untersagt sind. Auf diese Bestimmungen weist die Landeshauptstadt Potsdam besonders hin, da das Schutzgebiet rund um den Sacrower See in den vergangenen Jahren durch die vermehrten Besucherzahlen bereits starke Schäden zu verzeichnen hat. Alle Besucherinnen und Besucher werden gebeten, sich an die vorgenannten Hinweise und Regeln zu halten und die Ufer nicht abseits der geduldeten Badestellen (Badestelle am Nordufer bei Groß Glienicke und am Ostufer bei Sacrow) zu betreten. 

Allgemein gilt, dass unabhängig vom Schutzstatus, sorgfältig mit allen Grünflächen, der Natur und der Landschaft im Potsdamer Stadtgebiet umgegangen wird. Vermehrt sammelt sich Müll, der oft einfach achtlos liegengelassen wird oder die Papierkörbe zum Überlaufen bringt. Die Landeshauptstadt appelliert daher an die Verantwortung eines jeden Besuchers der Schutzgebiete und Grünbereiche, den Einwegabfall nicht liegen zu lassen oder in eventuell schon überfüllten Papierkörben zu entsorgen. Stattdessen sollte jeder seinen Abfall wieder mitnehmen und im Trennsystem zu Hause entsorgen oder einige Meter bis zum nächsten freien Papierkorb gehen. Denn auch Krähen, Ratten, Spatzen oder Waschbären verteilen die vom Menschen zurückgelassen Abfälle – gerade wenn sie neben Abfallbehälter gestellt, in volle Mülleimer gequetscht oder einfach in die Umgebung geworfen werden.