Satzung über die Nutzung des Stadtarchives der Landeshauptstadt Potsdam vom 12. Mai 1997(Archivsatzung)

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat in ihrer Sitzung am
05.05.1997 die Archivsatzung der Landeshauptstadt Potsdam beschlossen. Sie regelt u.a.:

  • die Aufgaben des Archivs
  • Benutzungsrecht und Benutzungszweck
  • schriftliche Auskunftserteilung Recherche

Die o.g. Satzung  trat am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Sie wurde im Amtsblatt Nr. 5 für die Landeshauptstadt Potsdam vom 22. Mai 1997 veröffentlicht.

 

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