Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat in ihrer Sitzung am 06.03.2019 die Satzung über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 des Baugesetzbuches für den Bereich "Golm Nord" beschlossen.
Am 28.03.2019 erfolgte die Inkraftsetzung durch Bekanntmachung gem. § 3 Abs. 3 Kommunalverfassung Brandenburg und § 23 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam.
Die Amtliche Bekanntmachung der Satzung erfolgte im Amtsblatt 04/2019.
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Herr Hölscher, Bereich Stadtraum Süd-West
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- Satzung über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 des Baugesetzbuches für den Bereich "Golm Nord"