Vorkaufsrechtsatzung Fahrland West

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat in ihrer Sitzung am 06.03.2019 die Satzung über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 des Baugesetzbuches für den Bereich "Fahrland West" beschlossen.

Am 28.03.2019 erfolgte die Inkraftsetzung durch Bekanntmachung gem. § 3 Abs. 3 Kommunalverfassung Brandenburg und § 23 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam.

Die Amtliche Bekanntmachung der Satzung erfolgte im Amtsblatt 04/2019.

 

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Kathleen Frenz, Bereich Stadtraum Nord
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