Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat in ihrer Sitzung am
28.01.1998 die Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen gemäß § 135 c Baugesetzbuch (BauGB) der Landeshauptstadt Potsdam vom 04. Februar 1998 beschlossen. Sie regelt u.a.:
- Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen
- Umfang der erstattungsfähigen Kosten
- Verteilung der erstattungsfähigen Kosten
Die Satzung trat am 1. März 1998 in Kraft.
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- Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen gemäß § 135 c Baugesetzbuch (BauGB), pdf