Naturdenkmäler

Die 57 Naturdenkmäler (nach § 28 BNatSchG) in der Landeshauptstadt Potsdam sind geschützt aufgrund der Schönheit, Eigenart, Seltenheit und aus landeskundlichen Gründen. Es sind 53 Gehölze und 4 Findlinge. (in der Übersicht Nr. 9, 18, 25 und 55, die Nr. 30 ist nicht vergeben) Die Gehölze Nr. 23, 43 und 46 wurden wegen Verkehrssicherheit gefällt.

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat in ihrer Sitzung am 2. November 2005 die Verordnung zur Festsetzung von Naturdenkmalen (ND) in der Stadt Potsdam vom 21. November 2005 beschlossen.

Sie wurde im Amtsblatt 14/2005 für die Landeshauptstadt Potsdam vom 1. Dezember 2005 veröffentlicht.