Video: Wie funktioniert i-Kfz?
Fragen und Antworten
(Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr)
- Welche Unterlagen und Geräte brauche ich?
Zur Identifizierung:
Bürgerinnen und Bürger:
- Personalausweis (nPA), eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp“ oder via Kartenlesegerät
- Alternativ: BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung
Juristische Personen:
- Mein Unternehmenskonto mit ELSTER-Zertifikat
Zur Zahlung:
- Bankverbindung (IBAN)
Für eine Neuzulassung, Umschreibung und Wiederzulassung werden zusätzlich benötigt:
- gültige Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP) [nicht erforderlich bei Neuzulassung]
- ggf. Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I, ehemals Fahrzeugschein) und ggf. Teil II (ZB II, ehemals Fahrzeugbrief) sowie ggf. Stempelplaketten mit jeweiligen Sicherheitscodes
- Drucker zum Ausdrucken des vorläufigen Zulassungsnachweises
- Kennzeichen zur Teilnahme am Straßenverkehr
Für die Abmeldung wird keine Identifizierung benötigt, nur:
- ZB I und Stempelplaketten mit Sicherheitscodes
Wichtige Hinweise zu den je nach Zulassungsvorgang erforderlichen Fahrzeugpapieren und Sicherheitscodes:
- Abmeldungen und Umschreibungen ohne Halterwechsel sind nur möglich, wenn das Fahrzeug nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde, da erst seit diesem Datum die erforderlichen verdeckten Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I, ehemals Fahrzeugschein) und der Stempelplakette vorhanden sind.
- Neuzulassungen, Wiederzulassungen, Umschreibungen mit Halterwechsel und Tageszulassungen sind nur möglich, wenn das Fahrzeug nach dem 01.01.2018 zugelassen wurde, da erst seit diesem Datum die erforderlichen verdeckten Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil II (ZB II, ehemals Fahrzeugbrief) vorhanden sind.
- Bitte heben Sie die entwertete ZB I auf, da diese z.B. für eine Wiederzulassung zwingend erforderlich ist.
- Fahrzeugdokumente: Was ist was?
Eine Beschreibung der erforderlichen Dokumente mit Bildern finden Sie auf der Seite des Bundesministerium für Digitales und Verkehr unter "Fahrzeugdokumente und Stempelplaketten".
- Wie melde ich ein neues Fahrzeug an?
So funktioniert die Anmeldung eines neues Fahrzeugs
Voraussetzungen und Hinweise:
- Zulassungsdokument Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode. Die letzte Anmeldung des Fahrzeugs darf nicht länger als 01.01.2018 zurückliegen, damit der notwendige Sicherheitscode auf der ZB II bereits vorhanden ist.
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung (IBAN)/SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
- Zur Identifizierung:
- Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp“ oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
- Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
- Drucker zum Ausdrucken des vorläufigen Zulassungsnachweises
- Kennzeichen zur Teilnahme am Straßenverkehr
Schritt für Schritt: So funktioniert’s
1. i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen.
2. Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen.
3. Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen.
4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:- Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- Kontoverbindung der Halterin bzw. des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- Zum Kennzeichen: Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben.
5. Antragsdaten werden automatisiert validiert.
6. Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren.
7. Eingaben und Antragstellung bestätigen.
8. Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft.
9. Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich. Sie dürfen mit diesem Nachweis 10 Tage am Straßenverkehr teilnehmen.
10. Zulassungsbescheid ausdrucken und mitführen, vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren
11. Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt.
12. Spätestens 10 Tage nach Zulassung muss die Zulassungsbescheinigung Teil I mitgeführt und bei Kennzeichenwechsel die Plaketten auf das Kennzeichen aufgebracht werden.Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände und Gebührenrückstände nach dem jeweiligen Landesrecht.
Wird einer der Schritte nicht positiv abgeschlossen, können sich Bürgerinnen und Bürger an die zuständige Zulassungsbehörde wenden.
- Wie funktioniert die Wiederzulassung?
So funktioniert die Wiederzulassung eines Fahrzeugs auf sich selbst
Voraussetzungen und Hinweise:
- Bei Wiederzulassung muss das Fahrzeug zusätzlich vorher außer Betrieb gesetzt worden sein.
- Zulassungsdokument Teil I (ehemals Fahrzeugschein) mit freigelegtem Sicherheitscode. Die letzte Anmeldung des Fahrzeugs darf nicht länger als 01.01.2015 zurückliegen, damit der notwendige Sicherheitscode auf dem Zulassungsdokument Teil I (ehemals Fahrzeugschein) bereits vorhanden ist.
- Hinweis nur bei Halterwechsel: Zulassungsdokument Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode Die letzte Anmeldung des Fahrzeugs darf nicht länger als 01.01.2018 zurückliegen, damit der notwendige Sicherheitscode auf dem Zulassungsdokument Teil II bereits vorhanden ist.
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
- gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
- Kontoverbindung/SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
- Zur Identifizierung:
- Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp“ oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
- Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
- Drucker zum Ausdrucken des vorläufigen Zulassungsnachweises
- Kennzeichen zur Teilnahme am Straßenverkehr
Schritt für Schritt: So funktioniert’s
1. i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen.
2. Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen.
3. Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen.
4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:- Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II (bei Halterwechsel)
- Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) und je nach Fahrzeugtyp Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- Kontoverbindung der Halterin bzw. des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- Bei Kennzeichenwechsel: Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben. Der Code auf dem alten Kennzeichen unter der Prüfplakette muss freigelegt werden.
5. Antragsdaten werden automatisiert validiert.
6. Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren.
7. Eingaben und Antragstellung bestätigen.
8. Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft.
9. Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich.
10. Zulassungsbescheid ausdrucken und mitführen, vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren. Sie dürfen mit diesem Nachweis 10 Tage am Straßenverkehr teilnehmen.
11. Zulassungsbescheinigung Teil I, bei Halterwechsel auch Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt.
12. Spätestens 10 Tage nach Zulassung muss die Zulassungsbescheinigung Teil I mitgeführt und bei Kennzeichenwechsel die Plaketten auf das Kennzeichen aufgebracht werden.Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach dem jeweiligen Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).
Wird einer der Schritte nicht positiv abgeschlossen, können sich Bürgerinnen und Bürger an die zuständige Zulassungsbehörde wenden.
- Wie melde ich ein Fahrzeug ab?
So funktioniert die Abmeldung/Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs
Voraussetzungen und Hinweise:
- Keine Identifizierung der Halterin oder des Halters erforderlich.
- Zulassungsdokument Teil I (ehemals Fahrzeugschein) mit Sicherheitscode. Die letzte Anmeldung des Fahrzeugs darf nicht länger als 01.01.2015 zurückliegen, damit der notwendige Sicherheitscode auf dem Zulassungsdokument Teil I (ehemals Fahrzeugschein) bereits vorhanden ist.
- Das entwertete Zulassungsdokument Teil I ist für Folgeprozesse wie eine Wiederzulassung erforderlich und muss daher nach der Abmeldung des Fahrzeugs aufgehoben werden.
- Kfz-Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes
- Bankverbindung (IBAN)
Schritt für Schritt: So funktioniert’s
1. i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen.
2. Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs in die Antragsmaske des i-Kfz-Portals eingeben.
3. Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen.
4. Verdeckung der Stempelplaketten auf dem Kfz-Kennzeichen abziehen (Achtung: Sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind, ist das Kfz-Kennzeichen ungültig und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen).
5. Freigelegte Sicherheitscodes in die Antragsmaske des i-Kfz-Portals eingeben.
6. Ggf. Kennzeichen reservieren, falls eine spätere Wiederzulassung des Fahrzeugs mit demselben Kennzeichen im selben Zulassungsbezirk gewünscht wird.
7. Antragsdaten werden automatisiert validiert.
8. Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren.
9. Eingaben und Antragstellung bestätigen.
10. Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft.
11. Bestätigung der Außerbetriebsetzung sofort online abrufbar.
12. Die Zulassungsbehörde versendet ein Informationsschreiben über die Außerbetriebsetzung per Post an die im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) gespeicherte Adresse der Halterin oder des Halters.Wird einer der Schritte nicht positiv abgeschlossen, können sich Bürgerinnen und Bürger an die zuständige Zulassungsbehörde wenden.
- Wie funktioniert die Umschreibung eines Fahreszeugs mit Halterwechsel?
So funktioniert die Umschreibung eines Fahrzeugs mit Halterwechsel
Voraussetzungen und Hinweise:
- Zulassungsdokumente Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) jeweils mit Sicherheitscode. Die letzte Anmeldung des Fahrzeugs darf nicht länger als 01.01.2018 zurückliegen, damit die notwendigen Sicherheitscodes auf den Zulassungsdokumenten bereits vorhanden sind.
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
- Bankverbindung (IBAN)/SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
- Zur Identifizierung:
- Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp“ oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
- Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
- Drucker zum Ausdrucken des vorläufigen Zulassungsnachweises
- Kennzeichen zur Teilnahme am Straßenverkehr
Schritt für Schritt: So funktioniert’s
1. i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen.
2. Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen.
3. Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen.
4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:- Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I
- Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
- Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) und je nach Fahrzeugtyp Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- Kontoverbindung der Halterin bzw. des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- Bei Kennzeichenwechsel: Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben (außer bei Kennzeichenmitnahme). Bei Kennzeichenwechsel muss auch der Code auf dem alten Kennzeichen unter der Prüfplakette freigelegt werden.
5. Antragsdaten werden automatisiert validiert.
6. Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren.
7. Eingaben und Antragstellung bestätigen.
8. Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft.
9. Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich.
10. Zulassungsbescheid ausdrucken und mitführen, vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren. Sie dürfen mit diesem Nachweis 10 Tage am Straßenverkehr teilnehmen.
11. Zulassungsbescheinigung Teil I, Teil II, die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt.
12. Spätestens 10 Tage nach Zulassung muss die Zulassungsbescheinigung Teil I mitgeführt und bei Kennzeichenwechsel die Plaketten auf das Kennzeichen aufgebracht werden.Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach dem jeweiligen Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).
Wird einer der Schritte nicht positiv abgeschlossen, können sich Bürgerinnen und Bürger an die zuständige Zulassungsbehörde wenden.
- Wie funktioniert die Umschreibung eines Fahreszeugs ohne Halterwechsel?
So funktioniert die Umschreibung eines Fahrzeugs ohne Halterwechsel
Voraussetzungen und Hinweise:
- Zulassungsdokumente Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) jeweils mit Sicherheitscode. Die letzte Anmeldung des Fahrzeugs darf nicht länger als 01.01.2018 zurückliegen, damit die notwendigen Sicherheitscodes auf den Zulassungsdokumenten bereits vorhanden sind.
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsprüfung (SP)
- Bankverbindung/SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
- Zur Identifizierung:
- Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp“ oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
- Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
- Drucker zum Ausdrucken des vorläufigen Zulassungsnachweises
- Kennzeichen zur Teilnahme am Straßenverkehr
Schritt für Schritt: So funktioniert’s:
1. i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen.
2. Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen.
3. Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II freilegen.
4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:- Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
- Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I & II
- Datum einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) sowie Datum einer gültigen Sicherheitsprüfung (SP)
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- Kontoverbindung der Halterin oder des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- Bei Kennzeichenwechsel: Nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben. Bei Kennzeichenwechsel muss auch der Code auf dem alten Kennzeichen unter der Prüfplakette freigelegt werden.
5. Antragsdaten werden automatisiert validiert.
6. Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren.
7. Eingaben und Antragstellung bestätigen.
8. Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft.
9. Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich.
10. Zulassungsbescheid ausdrucken und mitführen, vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren. Sie dürfen mit diesem Nachweis 10 Tage am Straßenverkehr teilnehmen.
11. Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, bei Kennzeichenwechsel die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt.
12. Spätestens 10 Tage nach Zulassung muss die Zulassungsbescheinigung Teil I mitgeführt und bei Kennzeichenwechsel die Plaketten auf das Kennzeichen aufgebracht werden.Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach dem jeweiligen Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).
Wird einer der Schritte nicht positiv abgeschlossen, können sich Bürgerinnen und Bürger an die zuständige Zulassungsbehörde wenden.
- Wie funktioniert die Tageszulassung?
So funktioniert die Tageszulassung
Die Tageszulassung ist immer eine Erstzulassung mit gleichzeitiger automatisierter Außerbetriebsetzung. Die Möglichkeit der Tageszulassung ist in den i-Kfz-Portalen mit dem Hinweis versehen, dass die Zulassung nur für die Dauer eines Kalendertages gültig ist. Die Tageszulassung richtet sich in erster Linie an Kfz-Betriebe und Fahrzeughersteller.
Voraussetzungen und Hinweise:
- Zulassungsdokument Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) mit Sicherheitscode. Die letzte Anmeldung des Fahrzeugs darf nicht länger als 1.1.2018 zurückliegen, damit die notwendigen Sicherheitscodes auf dem Zulassungsdokument Teil II bereits vorhanden sind.
- gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung (IBAN)/SEPA-Mandat für den Einzug der Kfz-Steuer der Halterin oder des Halters
- Zur Identifizierung:
- Natürliche Personen benötigen einen Personalausweis (nPA), eine eID-Karte oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp“ oder via Kartenlesegerät. Alternativ kann die BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung verwendet werden.
- Juristische Personen benötigen das Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat.
- Drucker zum Ausdrucken des vorläufigen Zulassungsnachweises
- Kennzeichen zur Teilnahme am Straßenverkehr
Schritt für Schritt: So funktioniert’s:
1. i-Kfz-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde aufrufen.
2. Identität mit einer der oben genannten Identifizierungsmethoden nachweisen.
3. Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen.
4. Notwendige Daten in die Antragsmaske des Portals eingeben:- Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)
- freigelegter Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil II
- eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
- Kontoverbindung der Halterin oder des Halters für das SEPA-Lastschriftverfahren (Kfz-Steuer)
- nächstes freies Kennzeichen auswählen, Wunschkennzeichen oder reserviertes Kennzeichen angeben.
5. Antragsdaten werden automatisiert validiert.
6. Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren.
7. Eingaben und Antragstellung bestätigen.
8. Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft.
9. Zulassungsbescheid und vorläufiger Zulassungsnachweis mit Zulassung bis 24 Uhr desselben Tages werden sofort online bereitgestellt und müssen innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen oder per E-Mail an sich selbst verschickt werden. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht innerhalb von 30 Minuten abgerufen, ist eine sofortige Inbetriebsetzung nicht möglich.
10. Zulassungsbescheid ausdrucken und mitführen, vorläufigen Zulassungsnachweis ausdrucken, sichtbar am Fahrzeug anbringen und sofort losfahren. Sie dürfen mit diesem Nachweis 10 Tage am Straßenverkehr teilnehmen.
11. Die Außerbetriebsetzung erfolgt automatisch am Ende des Tages.
12. Die Halterin oder der Halter erhält die entwerteten Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II nach Versand durch die Zulassungsbehörde per Post.Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine automatische Prüfung auf Kfz-Steuerrückstände, Gebührenrückstände nach jeweiligem Landesrecht und das Vorliegen einer gültigen Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP).
Wird einer der Schritte nicht positiv abgeschlossen, können sich Bürgerinnen und Bürger an die zuständige Zulassungsbehörde wenden.
- Ich habe weitere Fragen zu i-Kfz. An wen kann ich mich wenden?
Weitere Fragen und Antworten finden Sie auf der i-Kfz-Webseite des Landes Brandenburg: https://ikfz.brandenburg.de/ikfz/de/fragen-antworten/