Stellplatzsatzung

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat in ihrer Sitzung am 01.12.2021 die neue Stellplatzsatzung beschlossen. Mit der Stellplatzsatzung wurden unter anderem Minderungsgebiete eingeführt, die Anwendung von Mobilitätskonzepten gestärkt, Abstellplatzbedarfe von Sonderfahrrädern definiert und die Richtzahlenliste angepasst. Die Stellplatzsatzung regelt u.a.:

  • den räumlichen und sachlichen Geltungsbereich
  • den Stellplatzbedarf für Kraftfahrzeuge und
  • den Abstellplatzbedarf für Fahrräder

Die Stellplatzsatzung trat am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Sie wurde im Amtsblatt 43/2021 für die Landeshauptstadt Potsdam vom 30. Dezember 2021 veröffentlicht. Mit In-Kraft-Treten dieser Satzung trat die Stellplatzsatzung der Landeshauptstadt Potsdam aus dem Jahr 2012 zuletzt geändert am 05.12.2018 außer Kraft.

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