Rahmenkonzept Kinderschutz und Frühe Hilfen

Rahmenkonzept Kinderschutz und Frühe Hilfen
© Rahmenkonzept Kinderschutz und Frühe Hilfen
Rahmenkonzept Kinderschutz und Frühe Hilfen

Zu den übergeordneten Aufgaben der Landeshauptstadt Potsdam gehört es, den Schutzauftrag gegenüber Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten, Gefährdungen für Kinder und Jugendliche aktiv entgegenzuwirken und Vorkehrungen zu treffen, dass Rechte von Kindern und Jugendlichen geachtet und umgesetzt werden. Durch die Einführung des Bundeskinderschutzgesetzes und des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen wurden die Schutzaufträge des öffentlichen Trägers der Jugendhilfe, die Aufgaben der freien Träger der Jugendhilfe sowie der Berufsgruppen der Geheimnisträger und der Kindertagespflegepersonen präzisiert und erweitert

Die Landeshauptstadt Potsdam versteht den Schutz von Kindern und Jugendlichen als gesamtstädtische Aufgabe im Sinne des Grundgesetzes und möchte Kinder und Jugendliche präventiv, proaktiv und umfassend vor allen Formen von Gewalt und Vernachlässigung schützen. 

Hierzu wurde ein Rahmenkonzept Kinderschutz und Frühe Hilfen mit konkreten Maßnahmen erarbeitet. Dieses wurde durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam am 1.6.2022 angenommen. 

Das Rahmenkonzept Kinderschutz und Frühe Hilfen beinhaltet im Wesentlichen die Bereiche und Themen:

  • Qualitätsentwicklung und Strukturqualität im Kinderschutz
  • Gewährleistung des Schutzauftrages
    (Kinderschutzverfahren, Rufbereitschaft Kinderschutz, Hotline Kinderschutz, Kinder- und Jugendtelefon „Nummer gegen Kummer“, Medizinische Kinderschutzhotline, Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Kinderschutzverfahren, Kinderschutzvereinbarungen, Schutz von Kindern in Familien- und Vollzeitpflege, in Einrichtungen und Schulen, Schutzeinrichtungen und Schutzstellen, Fachberatung Kinderschutz durch insoweit erfahrene Fachkräfte)              
  • Leistungen der Jugendhilfe und Kinderschutz
    (Jugendarbeit, Schulbezogene Jugendsozialarbeit, Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Förderung der Erziehung in der Familie, Förderung in Kindertageseinrichtungen, Förderung in Kindertagespflege, Hilfe zur Erziehung)                 
  • Andere Aufgaben der Jugendhilfe und Kinderschutz
    (Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen, Vorläufige Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen, Erlaubnis und Widerruf, Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten, Mitwirkung in Verfahren vor dem Jugendgerichtsgesetz, Amtspflegschaft und Amtsvormundschaft)                                                        
  • Zusammenarbeit und Vernetzung im Kinderschutz
    (Öffentlicher Gesundheitsdienst (LHP), Dienste des Gesundheitswesens, Klinikum Ernst von Bergmann und Klinikum Westbrandenburg Potsdam, Polizei, Staatsanwaltschaft und Strafgerichte, Zollbehörden, Familiengericht, Schulen und Schulverwaltung, Soziale Wohnhilfen (LHP), Jobcenter (LHP), Sport für Kinder und Jugendliche)                           
  • besondere Problemlagen und deren Entgegenwirken
    (Sexualisierte Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen, Kinder von Eltern mit psychischen Erkrankungen, Menschenhandel – Kinder und Jugendliche)                                  
  • Umsetzung des Konzeptes Frühe Hilfen
    (Leitbild Frühe Hilfen im Land Brandenburg, Netzwerkstruktur Frühe Hilfen, Fachkreis Frühe Hilfen und Kinderschutz, Familienbegrüßungsdienst, Eltern-Informations-App „elina“, Familienhebammen und vergleichbare Berufsgruppen, Frühberatung, Interdisziplinäre Sprechstunde)        

Die Entwicklung im Kinderschutz sowie die Auswertung einzelner Maßnahmen werden im jährlichen Kinderschutzbericht der Landeshauptstadt Potsdam dargestellt.