Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung am Einheits-Feier-Wochenende in Teilen der Potsdamer Innenstadt

Die Landeshauptstadt Potsdam hat heute, 1. Oktober 2020, in Abstimmung mit dem Land Brandenburg eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung am Feiertagswochenende in Teilen der Potsdamer Innenstadt erlassen. Demnach müssen alle Gäste der EinheitsEXPO ab einem Alter von sieben Jahren am Samstag, 3. Oktober 2020, zwischen 10 und 22 Uhr sowie am Sonntag, 4. Oktober 2020, zwischen 10 und 20 Uhr unter anderem auf dem Luisenplatz, dem Platz der Einheit, dem Alten Markt, dem Neuen Markt, in der Hegelallee, der Brandenburger Straße, auf der Langen Brücke sowie in Bereichen der Friedrich-Ebert-Straße, Schopenhauerstraße, Dortustraße und Yorckstraße eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

„Wir erwarten tausende Gäste am Wochenende in Potsdam, vor allem bei der bundesweiten Feier zum Jubiläum 30 Jahre Deutsche Einheit. Aus Gründen des Infektionsschutzes muss daher im Festbereich eine Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum getragen werden“, sagte Oberbürgermeister Mike Schubert. „Grund ist, dass in vielen Bereichen der 3,5 Kilometer langen EinheitsEXPO ‚30 Jahre – 30 Tage – 30 x Deutschland‘ der notwendige Abstand von 1,50 Metern zwischen den Gästen nicht eingehalten werden kann. Die Mund-Nase-Bedeckung dient bei deutschlandweit steigenden Infektionszahlen dem Gesundheitsschutz und soll die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung des Coronavirus auf der Festmeile mindern.“

Nach Bewertung des Robert-Koch-Instituts (RKI) besteht auch im Freien ein erhöhtes Übertragungsrisiko, wenn der Mindestabstand von 1,50 Meter ohne Mund-Nasen-Bedeckung unterschritten wird, beispielsweise bei größeren Menschenansammlungen. Aufgrund der räumlichen Situation in der Innenstadt und der zu erwartenden Besucheranzahl ist die Einhaltung des Mindestabstands aus Sicht der Landeshauptstadt und des Veranstalters der EinheitsEXPO nicht mehr ausreichend gewährleistet. Die entsprechende Allgemeinverfügung wird vor dem Rathaus ausgehängt, im Internet veröffentlich sowie im Amtsblatt der Landeshauptstadt bekanntgemacht.

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