Der Mietspiegel ist die Übersicht über die im Gemeindegebiet der Landeshauptstadt Potsdam üblicherweise gezahlten Mieten für verschiedene Wohnungstypen jeweils vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung und Beschaffenheit. Diese Mietpreise werden kurz "ortsübliche Vergleichsmiete" genannt.
Für Mietvertragsparteien bietet der Mietspiegel die Möglichkeit, bei bestehenden Mietverhältnissen in eigener Verantwortung die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln, ohne selbst Vergleichsobjekte benennen oder erhebliche Kosten und Zeit für Gutachten aufwenden zu müssen. Auch beim Neuabschluss von Mietverträgen kann der Mietspiegel als Orientierungshilfe herangezogen werden.
Der Mietspiegel der Landeshauptstadt Potsdam wird gemäß §558d Bürgerliches Gesetzbuch im Abstand von 2 Jahren der Marktentwicklung angepasst.
Mit der Veröffentlichung des Mietspiegels 2024 tritt der Mietspiegel 2022 der Landeshauptstadt Potsdam außer Kraft.
Veröffentlichung des Mietspiegels:
- im Internet,
- bei den Vermietern,
- den Mietervereinen der Stadt sowie
- in der Stadtverwaltung als Broschüre,
- im Amtsblatt der Stadt,
- sowie in den Zeitschriften der großen Vermieter der Stadt und des Haus- und Grundeigentümervereins.
Kontakt zur Beratung Mietspiegel: Arlett Gottschalk
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