Kolumne der Woche: Potsdamer Baulandmodell erfolgreich

Oberbürgermeister Jann Jakobs
© Oberbürgermeister Jann Jakobs
Oberbürgermeister Jann Jakobs

29. Januar 2017

Liebe Potsdamerinnen und Potsdamer,

es gibt Vorlagen in der Verwaltung, bei denen sollte man sich von den Überschriften nicht abschrecken lassen und sie aufmerksam lesen. So ist es auch bei der jetzt erweiterten „Richtlinie zur sozialgerechten Baulandentwicklung in der Landeshauptstadt Potsdam“, die am Mittwoch von den Stadtverordneten beschlossen wurde. Mit der Richtlinie wird unter anderem geregelt, in welchem Umfang Investoren für Wohnungsbau auch an den Kosten für die dringend benötigte soziale Infrastruktur wie Plätze in Kindertagesbetreuungseinrichtungen und Grundschulen beteiligt werden können. Aber was noch viel wichtiger ist: Mit der neu aufgelegten Richtlinie haben wir zum ersten Mal ein Instrument entwickelt, um künftige Bauherren in der Landeshauptstadt verpflichten zu können, Sozialwohnungen zu errichten.

Schon seit drei Jahren wird die bisherige Richtlinie angewandt. Diese hat die Investoren allein dazu verpflichtet, sich an den Kosten für die soziale Infrastruktur zu beteiligen. Sehr erfolgreich, wie wir nach drei Jahren der Anwendung nun bilanzieren haben. Ich freue mich, dass wir durch die Anwendung der Richtlinie knapp zwei Millionen Euro erzielen und so die notwendige soziale Infrastruktur standortnah bereitstellen konnten und werden. Insgesamt werden mit dem Geld 82 Plätze in Kinderbetreuungseinrichtungen und 34 Grundschulplätze finanziert.

Die Einnahmen stammen aus verschiedenen Bauprojekten. Beispielsweise aus dem Vorhaben ehemalige Kaserne Eiche, aus dem Bebauungsplangebiet Horstweg-Süd und dem B-Plan-Gebiet Heinrich-Mann-Allee/Wetzlarer Bahn. Die Investoren dieser und weiterer Flächen haben somit ihren Beitrag am Ausbau der sozialen Infrastruktur geleistet.

Dass diese Richtlinie für Bauherren keine freiwillige Aufgabe ist, zeigt ein aktueller Bebauungsplan in Groß Glienicke. Dort haben die Grundstückseigentümer, die durch den neuen B-Plan mehr Baurechte und somit eine Wertsteigerung ihrer Grundstücke erhalten würden, bislang keine Vereinbarungen zur Richtlinie unterschrieben und haben dies wohl auch nicht vor. Daher wird die Verwaltung die Arbeit am B-Plan einstellen und alles bleibt wie es ist. Damit zeigt sich, dass wir durchaus die Möglichkeit haben, die Vorgaben in diesen Belangen auch durchzusetzen.

Was so einfach klingt, ist eine Sammlung von Rechtsvorschriften, Auflagen und Ausnahmeregelungen. Doch wir haben uns bewusst dafür entschieden, die bisherige Richtlinie zu erweitern und somit auch private Investoren zum Bau von sozialem Wohnraum zu zwingen. Denn bislang ist die kommunale Pro Potsdam die einzige Gesellschaft in der Landeshauptstadt, die in wichtigen Größenordnungen mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum neu schafft. Das allein reicht aber nicht, um den Bedarf zu decken.  

Als Ziel ist in der Richtlinie, die wir kurz „Potsdamer Baulandmodell“ nennen, formuliert, künftig 20 Prozent der neu ermöglichten Wohnfläche in Bebauungsplangebieten mit Mietpreis- und Belegungsbindungen zu errichten. Ob wir das erreichen, hängt allerdings vom Einzelfall ab. Das Baurecht regelt, dass ein Vorhabenträger durch die Kostenbeteiligung wirtschaftlich nicht überfordert werden darf.

Dennoch bin ich mir sicher, dass der Schritt richtig ist. Die Richtlinie kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, um die Versorgung der Potsdamer Haushalte mit angemessenen und bezahlbaren Wohnraum zu sichern. Und noch etwas ganz wichtiges kann damit gefördert werden: es entstehen keine neue Viertel, in denen nur wohnt, wer es sich leisten kann. Damit wird die soziale Mischung auch in neu entstehenden Siedlungsgebieten befördert.

Ihr

Jann Jakobs