Informationen zur Briefwahl

Bürgerentscheid zur Abwahl des Oberbürgermeisters am 25. Mai 2025
Eine Hand steckt einen Wahlbrief in einen Briefkasten.
© Landeshauptstadt Potsdam
Briefwahl (Foto: Landeshauptstadt Potsdam)

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt sind Deutsche und Unionsbürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, in der Landeshauptstadt Potsdam ihren ständigen Wohnsitz haben oder sich gewöhnlich aufhalten.

Unionsbürger werden von Amts wegen in das Wahlberechtigtenverzeichnis aufgenommen und müssen keinen Antrag auf Aufnahme in das Wahlberechtigtenverzeichnis stellen. 

Wahlbenachrichtigung

Alle Wahlberechtigten für den Bürgerentscheid zur Abwahl des Oberbürgermeisters erhalten beginnend mit dem 14. April 2025 eine Wahlbenachrichtigung. Diese enthält Ihre persönlichen Angaben, das Wahllokal, in welchem Sie am 25. Mai 2025 Ihre Stimme abgeben können, ob diese Einrichtung barrierefrei ist sowie die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis geführt werden. Die Rückseite beinhaltet einen Antrag zur Teilnahme an der Wahl mittels Briefwahl. Weiterhin erhalten Sie ein Informationsschreiben für Briefwählerinnen und Briefwähler mit detaillierten Angaben und Fristen für die Antragstellung.

Bitte bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis bzw. Identitätsnachweis oder Reisepass) sowie nach Möglichkeit die Wahlbenachrichtigung am Wahltag mit in Ihr Wahllokal.

Haben Sie bis zum 3. Mai 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten oder sollten die Angaben auf Ihrer Wahlbenachrichtigung nicht stimmen, so setzen Sie sich zeitnah mit dem Wahlbüro der Landeshauptstadt Potsdam in Verbindung. 

Das Wahlbüro erreichen Sie telefonisch unter 0331 289-3870, per E-Mail briefwahl@rathaus.potsdam.de oder persönlich ab dem 5. Mai 2025 im Haus 1 (Hegelallee 6-10) im Raum 405.

Bitte beachten Sie, dass amtliche Post nicht nachgesendet wird! 

Beantragung

Ab dem 14. April 2025 können Sie mit unserem Online-Formular Ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Weiterhin kann die Beantragung unter Nutzung des Antrages auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung erfolgen. Diesen können Sie per Post an das Wahlbüro senden. Darüber hinaus ist die Beantragung formlos schriftlich, persönlich, per E-Mail an briefwahl@rathaus.potsdam.de oder Telefax (0331 289-3880) möglich. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. 

Bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen geben Sie bitte Ihren Namen, die Wohnanschrift und das Geburtsdatum an. Sollen die Unterlagen nicht an Ihre Meldeadresse geschickt werden, müssen Sie uns auch die abweichende Versandanschrift mitteilen. 

Bitte beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen – unter Beachtung der Postzustellzeiten für den Hin- und Rückversand – rechtzeitig. Bei der Postzustellung ist von durchschnittlich vier Werktagen auszugehen. Daher ist eine elektronische Antragstellung über das Online-Formular nur bis einschließlich 20. Mai 2025 12:00 Uhr möglich. Auch können Anträge per E-Mail nur bis 20. Mai 2025, 12:00 Uhr bearbeitet werden. 

Nach dem 20. Mai 2025 versendet das Briefwahlbüro der Landeshauptstadt Potsdam keine Briefwahlunterlagen mehr postalisch. Sollten Sie sich nach dem 20. Mai 2025 kurzfristig für eine Briefwahl entscheiden, empfehlen wir die Abholung der Briefwahlunterlagen oder die Stimmabgabe vor Ort im Briefwahlbüro zu den unten genannten Öffnungszeiten.

Ab dem 5. Mai 2025 ist das Briefwahlbüro im Haus 1, Raum 405 auf dem Verwaltungscampus (Eingang Hegelallee 6-10) geöffnet. Hier sind eine persönliche Antragstellung sowie die Stimmabgabe vor Ort für Sie möglich. Bringen Sie dazu bitte den Personalausweis bzw. Identitätsnachweis oder den Reisepass sowie nach Möglichkeit die Wahlbenachrichtigung mit. Möchten Sie für eine dritte Person Briefwahlunterlagen beantragen und ausgehändigt bekommen, dann benötigen Sie zudem eine entsprechende schriftliche Vollmacht. 

Rückversand

Für den rechtzeitigen Zugang der Briefwahlunterlagen beim Wahlleiter müssen Sie Sorge tragen. Bitte beachten Sie also unter Berücksichtigung der normalen Postlaufzeiten, dass Sie Ihre Briefwahlunterlagen so versenden, dass sie am Wahltag bis spätestens 18:00 Uhr beim Wahlleiter eingegangen sind. Nutzen Sie gegebenenfalls die Briefkästen der Stadtverwaltung (Friedrich-Ebert-Str. 79-81, Hegelallee 6, Edisonallee 7), diese werden am Wahltag um 18:00 Uhr letztmalig geleert. Verschlossene Wahlbriefe dürfen am Wahltag nicht in den Wahllokalen entgegengenommen werden.  

Allgemeine Hinweise

Wer trotz erfolgter Briefwahlbeantragung in einem Urnenwahllokal innerhalb der Landeshauptstadt Potsdam wählen möchte, muss die zugestellten und nicht verschlossenen Briefwahlunterlagen im Wahllokal vorlegen.

Wahlberechtigte, die ihre Briefwahlunterlagen nicht rechtzeitig erhalten haben, können am Wahltag nicht im Urnenwahllokal wählen. Wenn Sie bis zum Donnerstag, den 22. Mai 2025 trotz rechtzeitiger Beantragung keine Briefwahlunterlagen erhalten haben, melden Sie sich bitte am Freitag persönlich im Briefwahlbüro. Eine erneute Ausstellung von Unterlagen nach dem 23. Mai 2025 ist nur noch in Ausnahmefällen möglich. 

Bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung können am Wahltag von 8:00 bis 15:00 Uhr, unter Vorlage einer Vollmacht, Briefwahlunterlagen ausgestellt werden. Das erfolgt im Haus 1, Raum 527 auf dem Verwaltungscampus (Eingang Hegelallee 6-10).

Sollten Ihnen die Briefwahlunterlagen nicht zugehen, dann melden Sie sich bitte unverzüglich im Briefwahlbüro.

Für weitere Fragen zur Briefwahl steht das Team des Briefwahlbüros unter der Telefonnummer 0331 289-3870 zur Verfügung. 

Kontaktdaten

Eingang Hegelallee 6-10
Haus 1, 4. Etage, Raum 405
Telefon: 115 oder 0331-289 3870
E-Mail: briefwahl@rathaus.potsdam.de

Öffnungszeiten

geöffnet ab 5. Mai 2025
Montag: 10:00 bis 18:00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag: 8:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 bis 14:00 Uhr
am Freitag, den 23. Mai 2025: 8:00 bis 18:00 Uhr

Adresse

Landeshauptstadt Potsdam, Briefwahlbüro, Haus 1, Raum 405
Hegelallee 7
14467 Potsdam
Deutschland

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