Haushaltssatzung 2018/2019 und 1. Nachtragshaushaltssatzung 2019

Haushaltssatzung 2018/19
© Haushaltssatzung 2018/19
Haushaltssatzung 2018/19

Die Haushaltssatzung 2018/2019 der Landeshauptstadt Potsdam wurde am 7. März 2018 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

Die Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Potsdam trat am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Sie wurde im Amtsblatt Nr. 4 für die Landeshauptstadt Potsdam vom 5. April 2018 veröffentlicht.

In den ausgereichten sechs Teilen des Haushaltsplanes finden Sie im Einzelnen:

  1. Teil: Haushaltssatzung, Gesamtplan, Teilhaushalte auf Produktbereichsebene, Vorbericht und Anlagen
  2. Teil: Budgetpläne des Geschäftsbereiches 1 - Zentrale Steuerung und Finanzen sowie Allgemeine Finanzierungsmittel
  3. Teil: Budgetpläne des Geschäftsbereiches 2 - Bildung, Kultur, Sport
  4. Teil: Budgetpläne des Geschäftsbereiches 3 - Soziales, Jugend, Gesundheit und Ordnung
  5. Teil: Budgetpläne des Geschäftsbereiches 4 - Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt
  6. Teil: Budgetpläne des Geschäftsbereiches 9 - Oberbürgermeister

 

Die Nachtragshaushaltssatzung 2019 der Landeshauptstadt Potsdam wurde am 8. Mai 2019 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

Die Nachtragshaushaltssatzung der Landeshauptstadt Potsdam trat am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Sie wurde im Amtsblatt Nr. 7 für die Landeshauptstadt Potsdam vom 24. Mai 2019 veröffentlicht.

In den ausgereichten sechs Teilen des Nachtragshaushaltsplanes finden Sie im Einzelnen:

  1. Teil: Nachtragshaushaltssatzung, Gesamtplan, Teilhaushalte auf Produktbereichsebene, Anlagen und Stellenplan
  2. Teil: Teilhaushalte für den Geschäftsbereiches 1 - Finanzen, Investitionen und Controlling sowie Allgemeine Finanzierungsmittel
  3. Teil: Teilhaushalte für den Geschäftsbereiches 2 - Bildung, Kultur, Jugend und Sport
  4. Teil: Teilhaushalte für den Geschäftsbereiches 3 - Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit
  5. Teil: Teilhaushalte für den Geschäftsbereiches 4 - Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt
  6. Teil: Teilhaushalte für den Geschäftsbereiches 5 - Zentrale Verwaltung sowie Oberbürgermeister