Fragen und Antworten zum Wohnberechtigungschein

Was ist ein Wohnberechtigungsschein?
Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) oder einem WBSplus können Menschen mit niedrigem oder mittleren Einkommen öffentlich geförderte Wohnungen mieten – und das zu sehr günstigen Konditionen. Die Anfangsmiete für WBS-Inhaber beträgt 5,50 Euro nettokalt pro Quadratmeter.

Was ist der WBSplus?
Der WBSplus ist vorrangig für Haushalte bestimmt, deren Einkünfte bis zu 20 Prozent über der Einkommensgrenze des normalen WBS liegen. Damit können zum Beispiel auch berufstätige Menschen mit mittlerem Einkommen einen Wohnberechtigungsschein beantragen und so von den günstigen Mieten geförderter Wohnungen profitieren. Momentan beträgt die Anfangsmiete für WBSplus-Inhaber 7,00 Euro nettokalt pro Quadratmeter.

Was sind öffentlich geförderte Wohnungen und wo befinden sie sich?
Es handelt sich dabei um Wohnungen, die im gesamten Potsdamer Stadtgebiet zu finden sind und durch Sanierung oder im Neubau mit öffentlichen Mitteln umgebaut oder fertiggestellt wurden. Im Gegenzug vermietet der Bauherr einen Teil seiner Wohnungen zu sehr günstigen Konditionen und der Bereich soziale Wohnraumversorgung erhält ein sogenanntes Vorschlagsrecht (Benennung) für WBS-Berechtigte. Momentan beträgt die Einstiegsmiete bei öffentlich geförderten Wohnungen 5,50 Euro nettokalt pro Quadratmeter bzw. 7,00 Euro nettokalt pro Quadratmeter.

Wo und wie kann ich den WBS beantragen?
Der WBS kann bei der Stadtverwaltung Potsdam im Bereich soziale Wohnraumversorgung beantragt werden. Er gilt in der Regel für ein Jahr. Zusätzlich zum Antrag benötigen wir für die Bearbeitung weitere Unterlagen, z. B. die Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt vier bis sechs Wochen. Weitere Hinweise zum Antrag finden Sie hier.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Als Antragsteller bzw. Antragstellerin müssen Sie volljährig sein und das Gesamteinkommen Ihres Haushalts darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Diese Einkommensgrenze hängt von der Anzahl der Personen ab, die in Ihrem Haushalt leben. Bei einem Ein-Personen-Haushalt beträgt die Einkommensgrenze zum Beispiel 15.600 Euro im Jahr. Die Einkommensart spielt dabei keine Rolle – es ist egal, ob Sie arbeitssuchend sind, Rente beziehen, selbständig arbeiten, angestellt sind oder studieren. Alle Voraussetzungen und die genauen Einkommensgrenzen für den WBS können Sie hier nachlesen.

Wer kann mich zum Thema Wohnberechtigungsschein beraten?
Als Ansprechpartner stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich soziale Wohnraumversorgung der Landeshauptstadt Potsdam zur Verfügung. Wir beraten Sie gern. Schreiben Sie uns eine E-Mail oder vereinbaren Sie telefonisch mit uns einen Termin. 
E-Mail: wohnungswesen@rathaus.potsdam.de  oder Telefon: (0331) 289 2694

Ich bin Inhaber eines Wohnberechtigungsscheins. Wer hilft mir bei der Wohnungssuche?
Hier unterstützen Sie ebenfalls die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bereiches soziale Wohnraumversorgung der Stadtverwaltung Potsdam. Wir beraten Sie gern. Schreiben Sie uns eine E-Mail oder vereinbaren Sie telefonisch mit uns einen Termin. 
E-Mail: wohnungswesen@rathaus.potsdam.de  oder Telefon: (0331) 289 2694

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