Masernschutzgesetz
Am 14. November 2019 verabschiedete der Deutsche Bundestag das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz).
Nach diesem Gesetz müssen ab 1. März 2020 alle Personen, die in
- Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindertageseinrichtungen, Schulen, Kinderhorten, Kindertagespflege und Kinderheimen betreut werden oder
- in Gesundheitseinrichtungen wie z.B. Krankenhäuser oder Arztpraxen oder in Gemeinschaftseinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften tätig sind
und nach dem 31. Dezember 1970 geboren wurden, einen vollständigen Impfschutz gegen Masern oder eine Immunität gegenüber Masern der Leitung der jeweiligen Einrichtung nachweisen.
Für alle zum 1. März 2020 (sog. Bestandspersonen) bereits in der Einrichtung betreuten bzw. tätigen oder beschäftigten Personen, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind, bestand eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2022.
Personen, die bereits an Masern erkrankt waren oder bei denen eine Masernschutzimpfung aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, benötigen hierfür ein ärztliches Zeugnis.
Allgemeine Informationen:
Was ist eine Masernerkrankung?
Die Masernerkrankung wird durch Viren hervorgerufen, welche nur beim Menschen vorkommen. Die Masernviren sind sehr empfindlich gegenüber äußeren Einflüssen wie hohe Temperaturen, Licht, UV-Strahlen, fettlösende Substanzen und Desinfektionsmittel. Bei Erkrankung kommt es zu einer systemischen Virusinfektion mit zweiphasigem Verlauf. Die Erkrankung beginnt mit einem sogenannten katarrhalischen Stadium mit Fieber, Bindehautentzündung, Schnupfen und Husten. Typisch ist außerdem der rötlich-fleckige Hautausschlag, welcher im Gesicht beginnt und sich über den ganzen Körper ausbreitet. Als Komplikation einer Masernerkrankung können schwere und lebensbedrohliche Entzündungen der Lunge oder des Gehirns auftreten.
Wie stecke ich mich an?
Masernviren werden durch das Einatmen infektiöser Tröpfchen z.B. beim Sprechen, Husten oder Niesen von Infizierten/ Erkrankten oder durch Luftübertragung von Tröpfchen oder durch Kontakt mit infektiösem Sekret aus Nase und Rachen übertragen. Masernviren sind hochansteckend und führen bereits nach kurzer Kontaktzeit zu einer Ansteckung. Die Viren werden durch infizierte oder erkrankte Menschen weitergegeben.
Wie schütze ich mich vor Masern?
Die wirksamste und vorbeugende Maßnahme zum Schutz vor einer Masernerkrankung ist die aktive Schutzimpfung gegen Masern. Die Masernimpfstoffe sind Lebendimpfstoffe und in Deutschland nur als Kombinationsimpfstoffe zusammen mit abgeschwächten Röteln- und Mumpsviren und zusätzlich auch mit Varizellenviren verfügbar. Der Impfstoff wird für alle Altersgruppen als sicher eingeschätzt.
Die vollständige Standardimpfung für Kinder ab 24 Monaten umfasst zwei Impfdosen. Eine einmalige Standardimpfung ist ausreichend für alle erwachsenen Personen, die nach 1970 geboren wurden und bei denen keine oder nur eine Masernschutzimpfung bekannt ist.
Die zweimalige Masernschutzimpfung wird für nach 1970 geborene Personen empfohlen, welche in bestimmten beruflichen Tätigkeitsfeldern (einschließlich Praktikanten, Studenten, Auszubildende und Ehrenamtliche) arbeiten. Dazu zählen u.a. medizinische Einrichtungen inklusive Einrichtungen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, Tätigkeiten mit Kontakt zu infektiösem Material, Einrichtungen der Pflege, Gemeinschaftseinrichtungen, gemeinschaftliche Einrichtungen zur Unterbringungen von Asylbewerbern, Fach-, Berufs- und Hochschulen.
Links
- Weitere Informationen der Arbeitsgruppe Infektionsschutz der Landeshauptstadt Potsdam
- Weitere Informationen der Arbeitsgruppe Kinder- und Jugendärztlicher Gesundheitsdienst der Landeshauptstadt Potsdam
- Alles Wissenswerte zum Thema Masernschutz, rechtliche Aspekte sowie Informationen zu Masern-Erkrankungen und Masern-Impfungen.
- Wissenschaftliche Aspekte zur Schutzimpfung gegen Masern und Begründungen und Handlungshinweise der ständigen Impfkommission.
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