Dr. Siegfried Lehmann lebte mit seiner Familie als Rechtsanwalt und Notar in Potsdam. Er wurde am 16. April 1874 in Neustettin geboren und heiratete in Breslau die dort am 1. März 1882 geborene Margarete Lipschütz. 1905 kam ihr Sohn Günter auf die Welt, 1908 folgte ihr zweiter Sohn Alfred. Seit 1920 betrieb Siegfried Lehmann zusammen mit Herbert Marcuse in der Brandenburger Straße 24 eine Anwaltskanzlei. Bereits im Sommer 1933 wurde ihm das Notariat entzogen.
Da er als sogenannter Altanwalt unter Ausnahmeregelungen fiel, konnte er zunächst weiter als Rechtsanwalt tätig sein. Zum 1. Dezember 1938 erging das allgemeine Berufsverbot für jüdische Rechtsanwälte. Siegfried Lehmann verlor so mit 64 Jahren seine berufliche Existenz und wurde erwerbslos, weshalb sich die Alltagssituation der Familie weiter verschlechterte. Einzig dem ältesten Sohn Günter gelang 1939 mit seiner Familie die Flucht in die USA.
In den Jahren 1941 und ‘42 lebte das nunmehr weitgehend mittellose Ehepaar in den Räumen des Jüdischen Altersheimes in Potsdam-Babelsberg, Bergstraße 1. Ende 1942 mussten Siegfried und Margarete Lehmann Potsdam verlassen und wurden nach Berlin gebracht. Margarete Lehmann wurde von dort am 12. Januar 1943 im Alter von 60 Jahren mit dem sogenannten 26. Osttransport nach Auschwitz deportiert. Danach verliert sich ihre Spur. 1952 wurde sie für tot erklärt. Siegfried Lehmann blieb in Berlin zurück. Am 7. Februar 1943 verstarb er im Jüdischen Krankenhaus im Alter von 69 Jahren. Die Beisetzung erfolgte auf dem Jüdischen Friedhof in Berlin Weißensee.
Alfred Lehmann wurde am 30. Oktober 1908 in Potsdam geboren, besuchte ab 1917 das städtische Realgymnasium und ab 1924 die städtische Oberrealschule. Dort bestand er 1927 die Abiturprüfung. Das Studium der Rechtswissenschaften führte ihn nach Heidelberg, München und Berlin. Nachdem er 1931 das erste juristische Staatsexamen ablegte, wurde ihm der Weg zum zweiten juristischen Staatsexamen durch das mit dem „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ verbundene Berufsverbot versperrt. Daher nahm er am 1. Mai 1933 die Tätigkeit als kaufmännischer Angestellter in der Berliner Firma Gebrüder Peiser auf. Er wohnte nach wie vor bei den Eltern in der Potsdamer Augustastraße 36 (heute Weinbergstraße).
Am 23. September 1938 wurde Alfred Lehmann aufgrund einer Denunziation verhaftet und wegen des Verstoßes gegen das „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ angeklagt. Die Verurteilung wegen „Rassenschande“ zu einer Zuchthausstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten erfolgte nach einem Prozess vor dem Landgericht in Potsdam am 9. November 1938, was seine geplante Flucht aus Deutschland verhinderte. Zwanzig Tage später wurde Alfred Lehmann zunächst in das Zuchthaus Brandenburg und danach in das Zuchthaus Celle überstellt. Hier musste er zeitweilig im Außenarbeitskommando Mulmshorn Schwerstarbeit verrichten, die zu massiven gesundheitlichen Schäden führte. Am 19. März 1941 wäre die Haftzeit für Alfred Lehmann beendet gewesen, stattdessen wurde er jedoch in das Polizeigefängnis Potsdam überstellt und in „Schutzhaft“ genommen. Am 5. April 1941 erfolgte die Überführung in das KZ Sachsenhausen, später ins KZ Groß-Rosen. Dort verstarb Alfred Lehmann am 9. September 1941 im Alter von 32 Jahren.
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