Zuschüsse für Gründer/innen zur Sicherung des Lebensunterhaltes

Neues Förderprogramm "Aufbauförderung" des Landes Brandenburg!

In Brandenburg gibt es ab sofort eine zusätzliche Unterstützung für Gründer neuer Unternehmen. Die Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF) vom 24. Oktober 2013 gilt ab 1. November 2013 bis 31. März 2015 und wird finanziert aus Mitteln des Landes Brandenburg und des ESF.

Mit der Förderung soll insbesondere der persönliche Lebensunterhalt und die soziale Absicherung in der Gründungsphase abgesichert werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Gründerinnen und Gründer im ersten Jahr nach der Unternehmensgründung. Die Förderung in Höhe von 725 Euro pro Monat (maximal 8.700 Euro bei 12 Monaten Förderung) soll der Sicherung des persönlichen Lebensunterhaltes und der sozialen Absicherung der Unternehmensgründerinnen und -gründer in dieser Übergangsphase dienen.

Anträge sind aus einer Beschäftigung möglich, aber auch aus dem Arbeitslosengeld I-Bezug. Aus ALG 2 ist eine Förderung nicht möglich, da der Zuschuss sofort und vollständig auf die Grundsicherung angerechnet würde.

Vor Antragstellung ist eine Beratung notwendig, zum Beispiel durch die Lotsendienste oder die Kammern. Das beinhaltet auch eine Prüfung der Tragfähigkeit des Gründungskonzepts.

Es muss sich um eine Neugründung handeln. Betriebsübernahmen werden in der Regel nicht gefördert. Der Hauptwohnsitz muss ein Ort im Land Brandenburg sein und die Antragsteller müssen kranken- und pflegeversichert sein.