Im Auftrag der Landeshauptstadt Potsdam sorgt der Winterdienst der Stadtentsorgung Potsdam GmbH (STEP) für Sicherheit auf den Straßen-, Rad- und Gehwegen sowie öffentlichen Plätzen in Potsdam. Das Potsdamer Straßennetz, das die STEP winterdiensttechnisch betreut, hat die Stadt innerhalb der Straßenreinigungssatzung für den Winterdienst verbindlich vorgeschrieben.
Hier gelangen Sie zur Dienstleistung Winterdienst.
STEP-Winterdienst-Hotline: 0331 - 661 71 71
Was ist bei Eis und Schnee zu tun?
Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer können sich in dem Winterdienst-Flyer (weiter unten auf dieser Seite unter "Downloads") darüber informieren, wie, womit und wann Gehwege vor dem Grunstück zu streuen und räumen sind.
Welche Streumittel dürfen eingesetzt werden?
Die Verwendung eines bestimmten Streumittels ist nicht vorgeschrieben. Es sollte jedoch wirksam bei Glätte sein. Aus Gründen des Umweltschutzes ist das Streuen mit Salz oder auftauenden Stoffen auf Gehwegen grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind in der Straßenreinigungssatzung, §4, Absatz (2) geregelt und nur erlaubt, wenn keine ausreichende Streuwirkung erzielt werden kann oder in besonderen klimatischen Ausnahmefällen wie Eisregen. Auf jeden Fall ist auf einen größtmöglichen Abstand zur angrenzenden Vegetation zu achten. Auch auf privaten Flächen sollte der Umwelt zuliebe kein Salz verwendet werden.