Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat in ihrer Sitzung am
03.12.2008 die Satzung der kommunalen Stiftung "Stiftung Altenhilfe Potsdam" der Landeshauptstadt Potsdam beschlossen. Sie regelt u.a.:
- den Stiftungszweck
- Berufung u. Aufgaben Kuratorium
- Erledigung der Stiftungsgeschäfte
- Stiftungsauflösung
Die o.g. Satzung trat am 31. Dezember 2008 in Kraft. Sie wurde im Amtsblatt Nr. 26 für die Landeshauptstadt Potsdam vom 30.12.2008 veröffentlicht.
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- Satzung Stiftung Altenhilfe v. 03.12.2008