Für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 hat die SVV nach Beschluss vom 08.05.2013 eine Haushaltssatzung für zwei Jahre (Doppelhaushalt) erlassen. Gemäß § 65 Abs. 3 BbgKVerf i. V. m. § 11 KomHKV enthält die Haushaltssatzung Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre, nach Jahren getrennt. Im Haushaltsplan werden die Ansätze für Erträge, Einzahlungen, Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen für jedes der beiden Haushaltsjahre getrennt veranschlagt. Der Zeitraum für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung umfasst die Jahre 2015 bis 2017.
Die Haushaltssatzung der Landeshauptstadt Potsdam 2013/2014 trat am Tage ihrer öffentlichen Bekanntmichung in Kraft. Sie wurde im Amtsblatt 12/2013 für die Landeshauptstadt Potsdam vom 29. August 2013 veröffentlicht.
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- 1. Teil: Haushaltssatzung, Gesamtplan, Teilhaushalte, Vorbericht und Anlagen
- 2. Teil: Budgetpläne Zentrale Steuerung und Service sowie Allg. Finanzierungsmittel
- 3. Teil: Budgetpläne Bildung, Kultur und Sport
- 4. Teil: Budgetpläne Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz
- 5. Teil: Budgetpläne Stadtentwicklung und Bauen
- 6. Teil: Budgetpläne des Geschäftsbereiches Oberbürgermeister